Augsburg - Im Fall des verspätet gestellten Antrags auf Fördergelder für Kindertagesstätten gibt es nun gute Nachrichten für die Stadt Augsburg: Während zunächst die Möglichkeit im Raum stand, dass diese die vollen 28,5 Millionen Euro hätte zurückzahlen müssen, will nun der Freistaat einspringen und die Stadt entlasten. Wie hoch die Rückzahlung der Stadt tatsächlich sein wird, ist noch unklar.
Es war an einem Donnerstag im Juni des vergangenen Jahres, als ein Sachbearbeiter des Amts für Kinder, Jugend und Familie den Schlussantrag für Fördergelder für nicht-städtische Kitas von Land und Bund stellen soll. Doch aufgrund von technischen Schwierigkeiten stürzt sein Rechner ab. Der Mitarbeiter geht schließlich nach Hause, ohne den Fördermittelantrag abgeschickt zu haben. Am Folgetag ist er krank. Es ist zugleich der letzte Tag, bevor die Frist für die Antragsstellung abläuft. Erst am Montag stellen der Sachbearbeiter und seine beiden Kollegen ihr Versäumnis fest und reichen den Antrag nach. Kurz darauf folgt ein positiver Bescheid der Regierung von Schwaben, wenig später überweist der Freistaat das Geld.
Erst der Bund bemängelt die versäumte Frist Monate später. Und erst in diesem Zuge erfährt auch die Stadtregierung von dem Vorfall, der für viel Aufsehen sorgt und auch personelle Konsequenzen nach sich zieht. Die Jugendamtsleiterin Sabine Nölke-Schaufler wird von ihren Aufgaben entbunden. Auch Sozialreferent Stefan Kiefer gerät als oberster Vorgesetzter des Sachbearbeiters in die Kritik.
Zu Beginn stand die Befürchtung im Raum, die Kommune müsse nun die kompletten 28,5 Millionen Euro zurückzahlen. Wie die Stadt bestätigt hat, habe man sich mit dem Freistaat geeinigt. Dieser wolle Augsburg entlasten. Auf Antrag der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag soll eine Änderung im Nachtragshaushalt eingebracht werden. Dabei handle es sich nicht um eine Ausnahme, die für Augsburg gemacht werde. „Diese Änderung bezieht sich auf den Umgang mit der Zuschussgestaltung bei Fördergeldern und gilt für alle Kommunen in Bayern”, heißt es von der Stadt. Die Höhe der Rückzahlung, die die Stadt tatsächlich selbst stemmen müsse, stehe aber noch nicht fest. (von Kristin Deibl)