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„Keine Persönlichkeitsstörung”: Gutachter sagt im Fall des pädophilen Kinderarztes Harry S. aus

War Harry S. voll schuldfähig, als er rund 20 Jungen sexuell missbrauchte? Diese Frage steht im Mittelpunkt eines Verfahrens, das derzeit vor dem Augsburger Landgericht neu aufgerollt wird. Der psychiatrische Gutachter Dr. Richard Gruber hat sie gestern aus seiner Sicht beantwortet. Seiner Beurteilung zufolge gebe es keine Merkmale für eine verminderte Steuerungsfähigkeit. Die Verteidigung allerdings zweifelt das Gutachten an.
Der pädophile Kinderarzt Harry S. war 2016 zu einer Haftstrafe von dreizehneinhalb Jahren, anschließender Sicherungsverwahrung und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil jedoch im Mai 2018 aufgehoben. Den sexuellen Missbrauch der Buben hatte S. im ersten Prozess eingeräumt.

Zu Beginn des neu aufgerollten Verfahrens schilderte der Mediziner sehr ausführlich, wie es zum Missbrauch der Buben gekommen war. S. hatte sich zum einen an Buben aus seinem privaten Umfeld vergangen. So etwa an dem Sohn einer ehemaligen Lebensgefährtin, mit dem er immer wieder gemeinsam Urlaub gemacht und Ausflüge unternommen hatte. Der 43-Jährige hielt jedoch auch auf der Straße nach zufälligen Opfern Ausschau. Er lockte Jungen mit Playmobilfiguren oder Lego in Keller und Tiefgaragen, forderte sie auf, ihre Kleidung auszuziehen, um Fotos von ihrem Intimbereich machen zu können, und berührte sie unsittlich.

S. nutzte weiterhin seine Stellung als ehrenamtlicher Chefarzt beim Roten Kreuz, um alleine Ausflüge mit kleinen Jungen unternehmen zu können. Für die Unternehmungen hatte er sogar Werbung an Schulen gemacht, die ihm daraufhin Kinder vermittelten. Zum Teil betäubte der Arzt die Kinder, bevor er sich an ihnen verging. Dass der 43-Jährige diese Taten begangen hat, steht also auch im neuen Verfahren nicht in Frage, wohl aber, ob er vollumfänglich schuldfähig war. 

Der Psychiater Richard Gruber sagt Ja. Seiner Diagnose zufolge habe der Angeklagte eine „homosexuelle pädophile Störung ausschließlichen Typs“, er wird also nur von Jungen vor der Pubertät sexuell erregt. Allerdings, so das Ergebnis des Gutachters, liege keine Persönlichkeitsstörung vor. Im Laufe der Verhandlung habe er ein gutes Bild von der Persönlichkeitsstruktur des Kinderarztes gewinnen können, durch die Einlassung des Angeklagten selbst, aber auch durch Stimmen aus verschiedensten Lebensbereichen des Mannes. S. sei als beruflich belastbar, ausgeglichen, verantwortungsbewusst und entscheidungsstark beschrieben worden. Das vermittle ein durchweg positives Bild seiner Persönlichkeit. Eine Persönlichkeitsstörung als Ursache für eine verminderte Schuldfähigkeit schließe Gruber also aus. Er sehe insgesamt „kein Merkmal, das für eine erhebliche Minderung der Steuerungsfähigkeit spricht“.

Gruber ging auch auf die Entwicklung des Kinderarztes ein, die dieser seit seiner Inhaftierung durchlaufen habe. Er sei nun reflektierter, spreche offener über seine Taten und pädophilen Neigungen. S. hat in Haft bereits rund 155 Stunden Psychotherapie absolviert. Seine sexuelle Orientierung jedoch sei nicht durch Therapie veränderbar, sagt der Gutachter. „Auf dem jetzigen Stand ist die Wahrscheinlichkeit, rückfällig zu werden höher als die Wahrscheinlichkeit, straffrei zu bleiben“, erklärt Gruber.

Die Verteidigung zweifelt die Verwertbarkeit des Gutachtens an. Sie wirft Gruber, der bereits im ersten Prozess gegen Harry S. ausgesagt hatte, Befangenheit vor. Er habe schon damals auf der Schuldfähigkeit des Angeklagten beharrt. Zudem habe er S. seit dem Urteil im März 2016 nicht mehr gesehen und sei damit „auf dem damaligen Wissens- und Beurteilungsstand“. Aus Sicht des Gerichts allerdings bestehe „kein Zweifel an der Unvoreingenommenheit“ des Psychiaters.

Bereits im November hatte ein weiterer Gutachter, Ralph-Michael Schulte, dem Gericht seine Einschätzung mitgeteilt. Er war ebenfalls zu dem Schluss gekommen, dass es sich bei der Pädophilie des Kinderarztes um eine „seelische Abartigkeit“ handle. Allerdings sieht Schulte den 43-Jährigen deshalb nicht als vermindert schuldfähig an. Ein dritter Gutachter schließlich hatte vor Gericht die Theorie vertreten, man könne S. „auf homosexuell umpolen”. Das halten jedoch sowohl Schulte als auch Gruber für unwahrscheinlich. „Die pädophile Sexualität durch eine auf Erwachsene ausgerichtete Sexualität zu ersetzen, klingt für mich abenteuerlich”, so Richard Gruber. Allerdings, so räumte der Gutachter ein, könne man in Bezug auf die menschliche Psyche nur wenig ausschließen.
 
Ein abschließendes Urteil durch das Gericht wird Ende Januar erwartet. 


Von Kristin Deibl
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