Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 09.11.2022 11:31

Haftstrafe für prügelnden Ehemann

Weil ein Ehemann seine Frau auf offener Straße abgewatscht hat, verurteilte ihn das Amtsgericht Aichach jetzt zu einer Haftstrafe von sechs Monaten. Die Strafe wurde gerade noch zur Bewährung ausgesetzt. Damit hatte der 42-Jährige enormes Glück, denn sein Vorstrafenregister ist lang. „Das haben Sie der besonderen Konstellation zu verdanken, dass auch Ihre Frau sturzbetrunken war“, betonte Richterin Eva-Maria Grosse. Die Staatsanwältin hatte sieben Monate ohne Bewährung beantragt.
Anfang März war das Pärchen auf Kneipentour in Aichach unterwegs. Als die Frau, die als Zeugin nicht vor Gericht erschien, offenbar genug gebechert hatte, verließ sie das Lokal und legte sich auf der Straße schlafen.

„Ich musste sie doch wecken, es hätte ja auch ein Auto kommen können“, rechtfertigte der Maler- und Lackierer seine Ohrfeigen. Zeugen haben allerdings beobachtet, dass er nicht nur mit der flachen Hand, sondern auch mit der Faust zugeschlagen hat. „Ja, das kann schon sein, ich weiß gar nicht mehr mit was“, räumte er ein. „Das war ein reiner Reflex von mir, ich wollte sie doch retten. Bei dem „Rettungsversuch“ erlitt die Frau eine blutige Lippe und auch sonstige Schmerzen. Es tut mir ja auch leid“. Dann kam auch schon die Polizei und beruhigte die Gemüter. Weil es sich bei dem Vorfall um ein öffentliches Interesse handelt, schaltete sich die Staatsanwaltschaft ein.
Nach dem Streit habe sich das Pärchen wieder vertragen. Aber nicht lange. „Meine Frau ist inzwischen abgehaut, Richtung Bremen, glaube ich,“ gab der Mann an. Seither gab es keinen Kontakt mehr zueinander. „Es tut mir leid, dass ich das gemacht habe, es ist halt passiert, ich kann‘s nicht mehr rückgängig machen“ beteuerte er.
„Meine Frau hat zu Hause getrunken, da hab‘ ich halt mitgetrunken, was soll man machen“, erklärte er vor Gericht seinen übermäßigen Alkoholkonsum. Momentan trinke er „zwei bis drei Bierchen“ am Tag. „Wenn ich weggehe, können es auch mehr werden“.
In den Schlägen gegen den Kopf der Frau sah die Staatsanwältin ein „erhöhtes Gefahrenpotenzial“. Weil der Angeklagte bereits zwölf Vorstrafen hat, von Diebstahl, Betrug bis Unterschlagung und immer wieder Trunkenheit im Straßenverkehr, kam für sie eine Bewährung nicht in Frage. Im Grunde sah das Gericht das auch so.

„Die Staatsanwältin hat recht“, meinte Richterin Grosse. Aber im Hinblick darauf, dass der Mann eine geregelte Arbeit hat und auch die Frau einen Großteil zum Streit beigetragen habe, ließ sie nochmals Gnade vor Recht walten.

Ganz ungeschoren kommt der 42-Jährige nicht davon. Er muss 800 Euro an die Caritas Aichach überweisen und regelmäßig Gespräche bei einer Entzugsberatung führen. Noch im Gerichtssaal nahm der Angeklagte das Urteil an. Und auch die Staatsanwältin zeigte sich gnädig und stimmte zu. „Denken Sie daran, so eine Bewährung ist schnell widerrufen“, gab ihm das Gericht mit auf dem Weg nach Hause.

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