Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Augsburger Lehrer vor Gericht: Hat er zwölfjährigen Schüler verletzt?

Augsburg - Ein 61-jähriger Lehrer einer Augsburger Mittelschule stand am Mittwoch vor Gericht. Ihm wurde vorgeworfen, seinen damals zwölfjährigen Schüler im Rahmen des Musikunterrichts geschüttelt, am Nacken gepackt und gegen die Wand gestoßen zu haben. Er selbst stritt diese Vorwürfe ab, der jetzt 13-Jährige und zwei seiner Mitschüler sagten als Zeugen aus. Trotz seines Alters war der Junge bereits mehrmals polizeilich aufgefallen und hatte unter anderem Mitschüler bedroht.
Zum Schutz der Kinder befragte Richter Günther Baumann sowohl den 13-Jährigen als auch seine Schulkameraden unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Wie der Junge den Vorfall beschrieb, ist deshalb nicht bekannt. Laut Anklage soll er seinen Lehrer um Erlaubnis gebeten haben, die Toilette zu benutzen, und versucht haben, das Klassenzimmer mit einer Nudelbox zu verlassen. Da habe der Lehrer ihn gepackt, geschüttelt und gegen die Wand gestoßen. Die Polizei machte Lichtbilder von einem roten Fleck am Nacken des Kindes.

„Ich bestreite natürlich die Vorwürfe so, wie Sie es vorgetragen haben”, sagte der Angeklagte, und schilderte dem Richter ausführlich seine Variante der Ereignisse: Der Unterricht habe um 14 Uhr begonnen, der Zwölfjährige und sein Freund seien zu spät erschienen und hätten Nudelboxen dabei gehabt. Er habe sie gebeten, das Essen in die Garderobe zu stellen, die gegenüber des Klassenzimmers liegt. „Der Schüler wollte dann auf die Toilette, und dem habe ich zugestimmt. Dagegen kann ich ja nichts sagen”, meinte der Angeklagte.

Er habe dann aber den Knall der Garderobentür gehört, habe der Klasse eine Aufgabe gegeben, und sei dem Schüler in die Toilette gefolgt. „Als ich die Tür aufgemacht habe, stand er vor mir. Er ist ein bisschen erschrocken und hat, was ich ganz lustig fand, die Nudelbox in den Papierkorb geschleudert”, erzählt der 61-Jährige weiter. Er habe den Jungen dann schon lautstark zurechtgewiesen, habe aber schnell den Eindruck gehabt, dass er den Schüler damit nicht erreichte. Der Junge habe dann mehrmals gesagt „Schlagen Sie mich doch” und habe ihm eine Rötung am Hals gezeigt. Der Lehrer habe diese verursacht.

Am nächsten Tag stand der Junge wegen einer anderen Sache vor dem Disziplinarausschuss und wurde der Schule verwiesen. Er hatte wohl einem Mitschüler gedroht, ihn „abzustechen”. Der 13-Jährige musste bereits mehrmals die Schule wechseln. Inzwischen ermittelt die Polizei auch wegen des möglichen Handels mit Drogen.

Eine Kollegin des Angeklagten sagte aus, sie habe gesehen, wie er den Jungen zurechtwies, allerdings ohne körperlichen Kontakt. Eine Lehrerin seiner neuen Schule erzählte, der Schüler sei auffällig und habe auch sie schon auf dem Gang angerempelt, um zu sehen, wie sie reagiert. „Er kennt keine Grenzen, er macht, was er will”, meinte sie. Zwei Mitschüler sagten aus, sie hätten gesehen, wie der Lehrer den Schüler an den Schultern schüttelte, einer von ihnen hatte der Polizei aber auch zeitweise erzählt, er „habe eigentlich gar nichts gesehen”. Den Mitschüler beschrieben sie als Person, die gerne provoziert und übertreibt. Einen Griff an den Nacken und ein Drücken an die Wand hatten sie nicht gesehen.

„Auch ein Schütteln ist aber durchaus nicht erlaubt”, stellte Baumann fest. Die Staatsanwaltschaft stimmte dennoch zu, das Strafverfahren einzustellen, „nachdem der Angeklagte bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, und die Verletzung sehr gering war”. Die Auflage: Der 61-Jährige muss 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.


Von Laura Türk
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