Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 16.03.2022 17:11

49-Jähriger wegen versuchten Mordes angeklagt

Ein 49-jähriger Angeklagter   (links) muss sich vor dem Landgericht wegen versuchten Mordes verantworten. Verteidigt wird er von den Rechtsanwälten (hinten, von links) Ralf Schönauer, Christian Ciurea und Jörg Seubert. 	Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Ein 49-jähriger Angeklagter (links) muss sich vor dem Landgericht wegen versuchten Mordes verantworten. Verteidigt wird er von den Rechtsanwälten (hinten, von links) Ralf Schönauer, Christian Ciurea und Jörg Seubert. Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Ein 49-jähriger Angeklagter (links) muss sich vor dem Landgericht wegen versuchten Mordes verantworten. Verteidigt wird er von den Rechtsanwälten (hinten, von links) Ralf Schönauer, Christian Ciurea und Jörg Seubert. Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Ein 49-jähriger Angeklagter (links) muss sich vor dem Landgericht wegen versuchten Mordes verantworten. Verteidigt wird er von den Rechtsanwälten (hinten, von links) Ralf Schönauer, Christian Ciurea und Jörg Seubert. Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Ein 49-jähriger Angeklagter (links) muss sich vor dem Landgericht wegen versuchten Mordes verantworten. Verteidigt wird er von den Rechtsanwälten (hinten, von links) Ralf Schönauer, Christian Ciurea und Jörg Seubert. Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)

Um kurz nach 10 Uhr führen zwei Polizeibeamte den an Krücken laufenden Angeklagten in den voll besetzten Gerichtssaal 101. Dort warten neben zahlreichen Pressevertretern und Zuschauern bereits die 8. Strafkammer um Vorsitzenden Richter Roland Christiani, Staatsanwalt Thomas Junggeburth, mehrere Sachverständige, der Anwalt der Geschädigten sowie eine Dolmetscherin und die drei Verteidiger Ralf Schönauer, Christian Ciurea und Jörg Seubert.

Die Vorwürfe, die Junggeburth während des Verlesens der Anklageschrift gegenüber dem 49-Jährigen erhebt, wiegen schwer. Demnach soll dessen Frau ihm nach 13 Jahren Ehe mitgeteilt haben, dass sie nun die Scheidung wolle. Außerdem führe die Geschädigte bereits seit längerem eine Beziehung mit einem Arbeitskollegen und wolle mit diesem nun zusammenziehen. Das soll dem Angeklagten aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht gepasst haben, weshalb er am 24. März 2021 gegen 6.25 Uhr auf dem Weg zur gemeinsamen Arbeit auf der B 17 zwischen Inningen und Königsbrunn-Nord mit 110 Stundenkilometer ungebremst gegen einen Baum gefahren sein soll.

Laut Junggeburth soll der Angeklagte von der linken Fahrbahn über die rechte Spur und den Standstreifen in einem bestimmten Winkel in Richtung eines Baumes gelenkt und gezielt die Beifahrertür als Aufprallpunkt gewählt haben, um die damals 35-jährige Beifahrerin „heimtückisch zu töten”. Die Frau soll sich laut Anklage in Sicherheit gewogen haben, da der 49-Jährige nach außen suggeriert habe, sich mit der Trennung abzufinden.

Rechtsanwalt Ciurea verlas im Namen des Angeklagten eine gemeinsame Erklärung der Verteidigung, wonach der 49-Jährige die Vorwürfe „vollumfänglich zurückweist”. Sein Mandant habe zu „keinem Zeitpunkt vorgehabt, sich und seine Frau zu töten”, so Ciurea. Es stimme zwar, dass seine Noch-Ehefrau ihm im März vergangenen Jahres gesagt habe, dass sie die Scheidung wolle. Entgegen der Darstellung der Staatsanwaltschaft habe sich der Angeklagte aber „damit abgefunden” und auch akzeptiert, dass die 35-Jährige mit ihrem neuen Partner zusammenziehen wolle. Der 49-Jährige „bedauert es sehr, dass es zu dem Unfall gekommen ist und seine Ehefrau schwer verletzt worden ist”, heißt es in der Erklärung.

Die Frau erlitt bei dem Unfall ein Schädel-Hirn-Trauma sowie unter anderem schwere Verletzungen an Rücken und Beinen.

Für Richter Christiani stelle sich aber auch nach der Erklärung der Verteidigung weiterhin die Frage, was genau passiert ist. Mit etlichen Nachfragen versuchten die Strafkammer, Staatsanwaltschaft und die Sachverständigen herauszufinden, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Denn laut Ermittlungsakten habe es keinen technischen Defekt am Auto und auch keine Ölspur oder Anzeichen für eine rutschige Fahrbahn gegeben, erklärte Christiani und wollte wissen, ob es nicht doch eine Kurzschlussreaktion des 49-Jährigen gewesen sein könnte.

„Ich habe nicht eine Sekunde in meinem Leben vorgehabt, mich umzubringen”, übersetzte die Dolmetscherin die Antwort des Rumänen, der sich an nichts mehr erinnern könne. Er wisse lediglich noch, wie er von einer Tankstelle bei Neusäß wieder losgefahren sei. Die nächste Erinnerung sei, wie er in einem Krankenhaus aufgewacht ist.

In Bezug auf die Tage und Wochen vor dem Unfall, gab der Angeklagte zwar zu, dass es ihm nicht gut ging und er deprimiert gewesen sei. Generell habe er sich aber auf einen Neuanfang gefreut und es habe auch keinen Streit mit seiner Noch-Ehefrau gegeben. Sollte es in der Vergangenheit aber doch zu Unstimmigkeiten gekommen sein, sei er „eher jemand, der sich zurückzieht”, ließ der 49-Jährige über die Dolmetscherin erklären.

Diese Aussagen stehen jedoch teilweise im Widerspruch zu Aussagen der Noch-Ehefrau und ihrer Mutter, die die Strafkammer und die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vorhielten. Demnach hätten die Frauen der Polizei mitgeteilt, dass der Rumäne angekündigt haben soll, „etwas zu machen”. Außerdem soll er während der 13 Ehejahre seine Frau mit Händen und Füßen geschlagen haben.

„Das stimmt nicht”, erwiderte der bislang in Rumänien und Deutschland nicht vorbestrafte 49-Jährige. In Irland, wo er mit einer früheren Ehefrau lebte, kam aber schon einmal jemand bei einem Autounfall ums Leben, als der Angeklagte am Steuer saß.

Wie der 49-Jährige erzählte, habe er vor 21 Jahren einen Bus überholt und eine Person angefahren, die vor dem Bus über die Straße laufen wollte. „Aus Dummheit und Angst”, sei er damals einfach davongefahren, weshalb er schließlich zu drei Jahren Freiheitsstrafe wegen Fahrerflucht verurteilt wurde. Die Anklage wegen fahrlässiger Tötung sei damals laut dem Rumänen fallen gelassen worden.

In mehreren Verhandlungstagen will die 8. Strafkammer nun herausfinden, was wirklich am 24. März vergangenen Jahres auf der B 17 Richtung Graben passiert ist. Ein Urteil könnte noch im März fallen. Angeklagter war schon einmal bei Unfall mit Todesfolge beteiligt


Von Patrick Bruckner
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