Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 18.01.2021 17:19

Zwei Männer wegen illegalen Autorennens verurteilt

Der jüngere der beiden Angeklagten war in der Nacht im Juni laut Anklageschrift in einem Fahrzeug mit 410 Pferdestärken unterwegs, während sich der 28-Jährige hinter dem Steuer eines 390 PS starken Autos befand. Laut Zeugenaussagen soll die Bürgermeister-Ackermann-Straße zum Zeitpunkt des Rennens „menschenleer” gewesen sein.

Viel zu schnell waren die jungen Männer dort in ihren Sportwagen unterwegs, als zwei Polizeibeamte auf sie aufmerksam wurden. Die Beamten nahmen sofort die Verfolgung auf, die Raser seien jedoch innerhalb weniger Sekunden bereits mehr als 400 Meter weit entfernt gewesen sein.

Auch mit einer Geschwindigkeit von 130 Stundenkilometern konnten die Streifenbeamten die beiden Angeklagten so nicht einholen. Erst dank einer roten Ampel an der Kreuzung zur B 17 schlossen die Polizisten zu den Rasern auf. Die Beamten reihten sich auf der linken Spur hinter einem der Fahrzeuge ein und beobachteten zunächst das Geschehen.

Die Männer seien mit ihren Autos direkt nebeneinander gestanden und „spielten mit dem Gas”, berichtet einer der Polizisten vor Gericht. Als die Ampel dann auf Grün umschaltete, hätten die Angeklagten rasch auf deutlich über 120 Stundenkilometer beschleunigt.

An der nächsten roten Ampel wollten die beiden Angeklagten dann links abbiegen. Die Polizisten schalteten das Blaulicht an und positionierten sich hinter dem Fahrzeug, das der 28-Jährige steuerte. Dieser befand sich wiederum hinter dem 22-Jährigen.

Auf dem Beifahrersitz des 28-Jährigen saß der eigentliche Fahrzeughalter. Wie dieser vor Gericht aussagte, bemerkten er und der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt die Polizisten hinter sich und hielten sich daraufhin an das Tempolimit. Der 22-Jährige jedoch beschleunigte sein Fahrzeug erneut rasant, weshalb sich die Beamten dazu entschlossen, diesen zu verfolgen. Am Kreisverkehr zur Polkstraße hielten die Polizisten den Raser schließlich an. Dieser soll sich vor Ort kooperativ gezeigt und sich entschuldigt haben.

Im Zeugenstand meinte der Beifahrer des 28-Jährigen, dass er in ein Gespräch mit dem Fahrer vertieft gewesen wäre und weder die Ampeln, noch die erhöhte Geschwindigkeit oder den anderen Wagen wahrgenommen hätte.

Er glaubte jedoch zu wissen, dass der Angeklagte an der Ampel zur B 17 nicht „stark beschleunigt” habe, da er nicht das Gefühl einer „Achterbahnfahrt” gehabt hätte, welches er sonst bei seinem Fahrzeug merken würde. Er hätte den Angeklagten in dieser Nacht mit seinem Auto fahren lassen, weil er auf einer Party zwei Bier getrunken hatte und sich nicht mehr in der Lage gefühlt habe, mit seinem Auto zu fahren.

Beide Verteidiger forderten einen Freispruch für ihre Mandanten, da ihrer Meinung nach keine eindeutigen Beweise für ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vorliegen würden, lediglich eine Überschreitung der Geschwindigkeit. Die Teilnahme an unerlaubten Autorennen kann mit einer Geldauflage und bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.

Die Richterin verurteilte die Angeklagten schließlich zu einer Geldstrafe von 3600 Euro. Zudem wurde den Männern der Führerschein entzogen und eine Sperrfrist von sechs Monaten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verhängt. Das eindeutige „Kräftemessen” an der Ampel, das rasche Beschleunigen, das schnelle Fahren nebeneinander und die Bemühung, die Höchstgeschwindigkeit zu erreichen, sprächen sehr wohl für ein illegales Autorennen, betonte das Gericht. Polizei konnte die Raser nicht einholen


Von Martina Dieminger
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