Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 20.01.2022 17:01

Weiterer Täter der Maxstraßen-Krawalle verurteilt

Der 19-jährige Angeklagte   (rechts) war laut Polizei einer der Beteiligten, die die Menge in der Maxstraße während der Randale weiter aufstachelten.	Foto: Laura Türk (Foto: Laura Türk)
Der 19-jährige Angeklagte (rechts) war laut Polizei einer der Beteiligten, die die Menge in der Maxstraße während der Randale weiter aufstachelten. Foto: Laura Türk (Foto: Laura Türk)
Der 19-jährige Angeklagte (rechts) war laut Polizei einer der Beteiligten, die die Menge in der Maxstraße während der Randale weiter aufstachelten. Foto: Laura Türk (Foto: Laura Türk)
Der 19-jährige Angeklagte (rechts) war laut Polizei einer der Beteiligten, die die Menge in der Maxstraße während der Randale weiter aufstachelten. Foto: Laura Türk (Foto: Laura Türk)
Der 19-jährige Angeklagte (rechts) war laut Polizei einer der Beteiligten, die die Menge in der Maxstraße während der Randale weiter aufstachelten. Foto: Laura Türk (Foto: Laura Türk)

Zunächst friedliche Feierlichkeiten in Augsburgs Partymeile waren in der Juninacht eskaliert. Immer mehr der größtenteils heranwachsenden Feiernden solidarisierten sich gegen die Polizisten, die schließlich versuchten, mit zahlreichen Unterstützungskräften und einer Polizeikette die Straße zu räumen. Dabei kam es laut einem Sachbearbeiter der Polizei, der am Donnerstag vor Gericht aussagte, zu insgesamt 76 im Nachhinein ermittelten Fällen von Beleidigung, Körperverletzung oder versuchter Körperverletzung gegen die Beamten.

Dank Videoaufnahmen konnten viele der mutmaßlichen Täter ermittelt werden. Auch vom nun Angeklagten existieren Videos, in denen erkennbar ist, wie er die Polizisten zweimal mit Glasflaschen und ein weiteres Mal mit einem Tetra Pak bewarf. Mehrere Polizisten erlitten durch Flaschenwürfe Verletzungen, bei denen es sich größtenteils um Prellungen handelte. Dass auch die Flaschen des Angeklagten trafen, ließ sich durch das Video jedoch zumindest nicht beweisen.

Allerdings sei der Angeklagte von den anwesenden Beamten nach dem ersten Flaschenwurf bereits in der Tatnacht „lückenlos überwacht” worden, so der Sachbearbeiter. Aufgrund der Berichte der Beamten und der Aufnahmen war der Zeuge, der selbst am 20. Juni nicht in der Maxstraße war, überzeugt, dass der 19-Jährige einer der Anwesenden war, die in dieser Nacht „die Menge weiter aufgestachelt” hatten.

Er beleidigte Polizisten, beteiligte sich an „A.C.A.B.”-Rufen und ließ sich wohl von anderen Randalierern für seine Flaschenwürfe feiern. Zudem habe er die Beamten gleich mehrmals angegriffen. „Andere haben halt mal eine Flasche geworfen”, betonte der Polizist.

Die Aussage des Angeklagten, er hätte in dieser Nacht viel Alkohol getrunken, ließ Richterin Silvia Huber am Donnerstag nicht als Ausrede gelten. „Das macht es nicht besser und das entschuldigt es nicht”, betonte sie. Wer sich nicht unter Kontrolle habe, dürfe schlichtweg nicht so viel trinken. Eindringlich versuchte die Richterin, dem 19-Jährigen gebürtigen Günzburger, der sich vor Gericht ruhig verhielt, sein Fehlverhalten zu verdeutlichen. „Stellen Sie sich vor, Sie liegen selbst verletzt in der Maxstraße und der Rettungsdienst kann Ihnen nicht helfen, weil Chaoten Flaschen werfen”, sagte sie. Für das „respektlose Verhalten” der größtenteils jungen Männer an diesem Abend habe sie „kein Verständnis”. Die Frage der Richterin, ob der Angeklagte ein Problem mit der Polizei und den Ordnungskräften habe, beantworte dieser mit einem kurzen „Nein”.

Auch Staatsanwalt Philip Kramer wählte in seinem Plädoyer deutliche Worte. Er nannte den Abend einen „Angriff auf den öffentlichen Frieden in Augsburg”. Nicht alle der Feiernden in der Maxstraße seien aggressiv gewesen. „Das Problem waren Leute wie der Angeklagte, die die Menge weiter aufwiegelten”, betonte er. Die Beamten hätten an diesem Abend ihren Job gemacht und keine Wahl gehabt: „Die müssen da ihren Kopf hinhalten und sich mit Flaschen bewerfen lassen.” Einige Beamte, mit denen der Staatsanwalt gesprochen habe, hätten weiterhin Angst, dass eine Situation erneut auf diese Weise eskalieren könnte, beispielsweise bei den aktuellen „Corona-Spaziergängen”.

Für den Angeklagten forderte die Staatsanwaltschaft neben einer Jugendstrafe auf Bewährung auch einen „Warnschussarrest” von vier Wochen. „Ich habe nicht das Gefühl, dass die schwere der Tat wirklich angekommen ist”, begründete das Kramer. Auf den Arrest verzichtete das Schöffengericht aber letztendlich. Es verurteilte den 19-Jährigen unter anderem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch zu einer Jugendstrafe von sieben Monaten auf Bewährung, einer Geldauflage von 600 Euro und fünf Beratungsgesprächen zum Thema Alkohol und Respekt.

Richterin Silvia Huber ging aufgrund des intakten Elternhauses des Angeklagten, seiner laufenden Ausbildung zum Maler und des bislang leeren Vorstrafenregisters von einer positiven Sozialprognose für den 19-Jährigen aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Alkoholkonsum macht Tat „nicht besser”


Von Laura Türk
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