Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 05.01.2021 17:27

Prozess wird ausgesetzt

Verfahren wird ausgesetzt:   Der Prozess um das mutmaßliche Buskartell am Augsburger Landgericht wird nun ausgesetzt.	Foto: Halil Ölmez (Foto: Halil Ölmez)
Verfahren wird ausgesetzt: Der Prozess um das mutmaßliche Buskartell am Augsburger Landgericht wird nun ausgesetzt. Foto: Halil Ölmez (Foto: Halil Ölmez)
Verfahren wird ausgesetzt: Der Prozess um das mutmaßliche Buskartell am Augsburger Landgericht wird nun ausgesetzt. Foto: Halil Ölmez (Foto: Halil Ölmez)
Verfahren wird ausgesetzt: Der Prozess um das mutmaßliche Buskartell am Augsburger Landgericht wird nun ausgesetzt. Foto: Halil Ölmez (Foto: Halil Ölmez)
Verfahren wird ausgesetzt: Der Prozess um das mutmaßliche Buskartell am Augsburger Landgericht wird nun ausgesetzt. Foto: Halil Ölmez (Foto: Halil Ölmez)

Unter verschärften Sicherheits- und Hygieneauflagen hatte Anfang Oktober der Prozess gegen sechs Verantwortliche von regionalen Busfirmen begonnen. Ihnen wird vorgeworfen, den Wettbewerb im Öffentlichen Nahverkehr manipuliert zu haben. So sollen sie sich Aufträge mit einem Volumen von rund 71 Millionen Euro gesichert haben. Nun sind sie wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen angeklagt. „Die wesentlichen Gründe für diese Entscheidung des Gerichts waren, dass die Inzidenzwerte weiterhin sehr hoch sind, ein Großteil der Angeklagten aufgrund ihres hohen Alters zur höchsten Risikogruppe zählt und die Hauptverhandlung ohnehin noch nicht weit fortgeschritten war”, erklärt das Landgericht am Dienstag in einer Pressemitteilung. Einige der Angeklagten sind bereits über 80 Jahre alt.

Inhaltlich ist in dem Verfahren, das bereits seit dem 19. Oktober unterbrochen ist, außer der Verlesung der Anklageschrift noch nicht viel passiert. Der Anklage zufolge war bereits im Herbst 2015 ein anonymer Hinweis im Bundeskartellamt über den Verdacht auf „kartellwidrige Verhaltenweisen durch Anbieter von Verkehrsleistungen im Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr in der Region Schwaben” eingegangen. Fünf Monate später hat schließlich die Augsburger Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen und ist während einer Durchsuchung bei einem Busunternehmen tatsächlich auf ein 14 Jahre altes Dokument gestoßen, in dem die Angeklagten vereinbarten, sich gegenseitig keine Konkurrenz zu machen. Eine Strafe in Höhe von 100 000 Euro für diejenigen, die sich nicht an die Absprache halten, wurde ebenfalls in dem Papier festgehalten. Die Vereinbarung der Busunternehmen bezieht sich auf Ausschreibungen von Linien im Raum Dillingen sowie im Bereich des Augsburger Verkehrsverbundes (AVV).

Im Laufe der Jahre soll nach Aussage der Staatsanwaltschaft immer wieder über die Abmachung diskutiert worden sein. So belege etwa das Protokoll eines Arbeitskreises zur Unternehmensentwicklung aus dem Jahr 2014, dass sich die Angeklagten Gedanken über die Legalität der Vereinbarung machten und ob man die Absprache auch auf den Fernverkehr ausweiten könne.

Die Angeschuldigten seien sich ferner darüber einig gewesen, dass der bisherige Betreiber der Linien auch das Recht zur Abgabe des ersten Angebotes haben soll. In der Anklageschrift ist von einem sogenannten „Altbestandschutz” die Rede.

Hauptsächlich soll der Augsburger Verkehrsverbund von den Absprachen betroffen sein, der möglicherweise aufgrund der mangelnden Angebote einige Aufträge zu teuer vergeben musste.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft gegen 20 Personen ermittelt. In einigen Fällen wurde das Verfahren eingestellt, in anderen Fällen mussten Personen hohe Geldstrafen bezahlen und sollten als Zeuge auftreten.

Für das Verfahren waren insgesamt 19 Verhandlungstage angesetzt.

Aufgrund der Corona-Krise dürfen Gerichtsverfahren deutlich länger pausiert werden, als normalerweise üblich. Die maximale Dauer ist nun aber abgelaufen. Neue Termine stehen noch nicht fest. Absprachen für Raum Dillingen und den AVV


Von Patrick Bruckner
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