Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 28.06.2022 17:06

Mehrere junge Männer müssen in Haft

Zwei 19-jährige Brüder   sind wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu Jugendstrafen verurteilt worden, wie auch weitere junge Männer, die im vergangenen Jahr als Teil einer Bande in Oberhausen aktiv gewesen sein sollen. 	Foto: Laura Türk (Foto: Laura Türk)
Zwei 19-jährige Brüder sind wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu Jugendstrafen verurteilt worden, wie auch weitere junge Männer, die im vergangenen Jahr als Teil einer Bande in Oberhausen aktiv gewesen sein sollen. Foto: Laura Türk (Foto: Laura Türk)
Zwei 19-jährige Brüder sind wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu Jugendstrafen verurteilt worden, wie auch weitere junge Männer, die im vergangenen Jahr als Teil einer Bande in Oberhausen aktiv gewesen sein sollen. Foto: Laura Türk (Foto: Laura Türk)
Zwei 19-jährige Brüder sind wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu Jugendstrafen verurteilt worden, wie auch weitere junge Männer, die im vergangenen Jahr als Teil einer Bande in Oberhausen aktiv gewesen sein sollen. Foto: Laura Türk (Foto: Laura Türk)
Zwei 19-jährige Brüder sind wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu Jugendstrafen verurteilt worden, wie auch weitere junge Männer, die im vergangenen Jahr als Teil einer Bande in Oberhausen aktiv gewesen sein sollen. Foto: Laura Türk (Foto: Laura Türk)

Zwei 19-Jährige aus dem Augsburger Stadtteil, die sich seit Mai wegen bandenmäßigen Drogenhandels verantworten mussten, wurden kürzlich zu Jugendstrafen von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Drei weitere Mitglieder der Bande, die seit vergangener Woche vor Gericht standen, erhielten am Montag Haftstrafen von vier Jahren und zwei Monaten, drei Jahren und zehn Monaten sowie zwei Jahren und zwei Monaten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Angeklagt waren die fünf Verurteilten als Teil einer mutmaßlichen Bande von jungen Männern, die zwischen Juni und Oktober 2021 einen regen Marihuana-Handel am Oberhauser Drei-Auen-Platz betrieben haben soll. Die Zwillinge sollen die Hauptverkäufer der Gruppierung gewesen sein, während die drei weiteren, in einem anderen Verfahren Angeklagten für die Beschaffung und Verteilung der Drogen verantwortlich gewesen sein sollen.

Die beiden Zwillinge sprach das Amtsgericht am vergangenen Dienstag schuldig. Sie wurden jeweils zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Verteidiger der beiden Brüder hatten auf mildere Urteile gehofft, denn die Zwillinge hatten angegeben, nicht als Teil einer Bande, sondern lediglich zu zweit agiert zu haben. Die Beziehung zu den anderen am Drei-Auen-Platz aktiven Jugendlichen seien rein freundschaftlich sowie geschäftlich gewesen - man habe von einem der Angeklagten Marihuana eingekauft, sagte einer der Brüder aus.

Dass die Jugendlichen nicht als Bande agierten nahm das Gericht den beiden 19-Jährigen allerdings nicht ab. Wie sie wurden auch die drei 18, 19 und 20 Jahre alten Angeklagte des zweiten Verfahrens wegen bandenmäßigen Drogenhandels zu unterschiedlich langen Haftstrafen verurteilt. Dem Urteil war eine Verständigung zwischen Verteidigern, Gericht und Staatsanwaltschaft vorausgegangen. Der „Kopf der Bande”, so eine Gerichtssprecherin, der unter anderem für die Beschaffung des Marihuana verantwortlich gewesen sein soll und bereits vorbestraft war, erhielt eine Jugendstrafe von vier Jahren und zwei Monaten. Der zweite Angeklagte, der wohl ebenfalls an der Organisation der Taten beteiligt war, erhielt, unter Einbeziehung früherer Verurteilungen, eine Strafe von drei Jahren und zehn Monaten. Der dritte Angeklagte habe nach Ansicht des Gerichts überwiegend „Schmiere gestanden” beziehungsweiße war nach der Durchsuchung durch die Polizei noch einmal zum Lager zurückgekehrt. Er war nicht vorbestraft und erhielt eine kürzere Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten.

Zwei weitere Verkäufer waren bereits vor rund zwei Wochen wegen bandenmäßigen Drogenhandels zu Jugendstrafen von drei Jahren beziehungsweise drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. In dem Tatkomplex befanden sich nach zahlreichen Verhaftungen zu Beginn der Jahres allein zwölf Tatverdächtige in Untersuchungshaft.

Die Polizei hatte, um den Drogenhandel an dem Oberhauser Platz aufzudecken, auch verdeckte Ermittler eingesetzt, die von den jungen Händlern Marihuana bezogen. Dies kritisierten die Anwälte der Zwillinge: Statt die Straftaten der Jugendlichen sofort zu unterbinden, seien diese durch große Geldbeträge der Ermittler weiter „angefüttert” worden; diese Vorgehensweise widerspreche dem bei der Jugendstrafverfolgung geforderten Erziehungsgedanken. „Kopf der Bande” kriegt über vier Jahre


Von Laura Türk
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