Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 02.08.2021 16:43

„Er war außer Rand und Band”

Der 20-jährige Angeklagte   wollte am ersten Prozesstag keine Angaben machen. Verteidigt wird er unter anderem von Rechtsanwalt Werner Ruisinger (rechts). 		Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Der 20-jährige Angeklagte wollte am ersten Prozesstag keine Angaben machen. Verteidigt wird er unter anderem von Rechtsanwalt Werner Ruisinger (rechts). Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Der 20-jährige Angeklagte wollte am ersten Prozesstag keine Angaben machen. Verteidigt wird er unter anderem von Rechtsanwalt Werner Ruisinger (rechts). Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Der 20-jährige Angeklagte wollte am ersten Prozesstag keine Angaben machen. Verteidigt wird er unter anderem von Rechtsanwalt Werner Ruisinger (rechts). Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Der 20-jährige Angeklagte wollte am ersten Prozesstag keine Angaben machen. Verteidigt wird er unter anderem von Rechtsanwalt Werner Ruisinger (rechts). Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)

Der Prozess vor dem Landgericht Augsburg sei laut Staatsanwalt Benjamin Junghans ein gutes Beispiel dafür, wie wichtig eine detaillierte Beweisführung ist. „Wir haben hier so viele Zeugen gehört, dass man sich den Vorfall so gut vorstellen kann, wie wenn man dabei gewesen wäre”, sagte Junghans und ging noch einmal auf die Geschehnisse jenen Juniabends im Netto am Kö ein. Etliche Polizisten hatten im Zuge des Verfahrens ausgesagt und ihre Sicht der Dinge beschrieben.

Zunächst waren nur zwei Streifenbeamte vor Ort und trafen einen jungen Mann an, der beim Klauen eines Tetra Paks Wein erwischt wurde und in einem kleinen Büro auf die Polizisten wartete. Vor ihm auf dem Tisch soll ein Messer gelegen haben. Als die Beamten den damals 19-Jährigen aufforderten, das Messer wegzulegen, soll er auf diese losgegangen sein und gerufen haben: „Ich stech dich ab, du Arschloch”. Daraufhin wichen die Polizisten zurück und der nun Angeklagte war in dem Raum eingesperrt.

Während die Polizei Unterstützung anforderte, legte der 19-Jährige einen Brand. „Ab da musste alles ganz schnell gehen”, sagte Junghans, denn in dem Discounter befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch zahlreiche Passanten. Nachdem der Laden geräumt worden war, brachen die Polizisten die Bürotür auf und sprühten mit mehreren Feuerlöschern in den Raum sowie „Unmengen an Pfefferspray”, so der Staatsanwalt. Seiner Meinung nach hätte der junge Mann immer wieder die Möglichkeit gehabt, friedlich aufzugeben. Mehrfach hätten ihn die Beamten dazu aufgefordert, sein Messer wegzulegen und herauszukommen. Stattdessen sei der 19-Jährige jedoch zum Angriff übergegangen. Es blieb, laut Junghans, also nur noch eine mögliche Reaktion, „die jeder Polizeibeamte nie erleben möchte”.

„Ich musste schießen, um mein Leben und das Leben meines Kollegen zu schützen”, sagte ein Polizist vor Gericht aus. Sein Partner erklärte, dass er nicht so schnell hätte reagieren können. „Hätte ich gezögert, hätte es sein können, dass ein Kollege das Messer im Kopf hat”, sagte ein weiterer Zeuge aus.

Aus Sicht des Staatsanwalts führe kein Weg an einem Tötungsvorsatz vorbei, denn wer sein Messer etwa auf Kopfhöhe hält und auf die Polizisten losgeht, der habe vor, einen Menschen lebensgefährlich am Hals oder Kopf zu verletzen. Daher forderte Junghans eine Freiheitsstrafe in Höhe von sechs Jahren und sechs Monaten sowie eine zweijährige Therapie. Wegen „Entwicklungsverzögerungen” soll das Jugendstrafrecht angewandt werden.

Laut Verteidiger Werner Ruisinger wurde in diesem Prozess klar, wie der Angeklagte innerhalb der drei Monate vor der Tat „die Kontrolle über sein Leben verloren hat”. Alkohol und Drogen hätten demnach das Steuer übernommen. „Er war außer Rand und Band”, so Ruisinger. Das zeigt sich auch in den übrigen Anklagepunkten. Denn neben dem Vorfall im Netto, muss sich der mittlerweile 20-Jährige wegen vielfachen Widerstands und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigungen, Körperverletzungen sowie Diebstählen verantworten.

Unklarheit herrsche aus Sicht der Verteidigung aber darüber, wie der junge Mann ein Messer gehalten haben soll beziehungsweise ob er überhaupt eines bei sich führte, als auf ihn geschossen wurde. Aufnahmen von Bodycams der Polizisten hätten darüber Aufschluss geben können. Diese waren damals jedoch ausgeschaltet. „Es war schnelles Handeln erforderlich”, sagte Junghans. In solch einer Situation sei es wichtiger, Menschenleben zu retten, als eine Kamera einzuschalten. Zuvor waren die Bodycams deaktiviert, da Einsatzbesprechungen nicht aufgezeichnet würden. „Wir sind hier nicht bei einer Doku-Soap”, lieferte der Staatsanwalt eine Begründung. Eine generelle Aufzeichnungspflicht mittels Bodycam gibt es bislang nicht.

Wären die Kameras aktiv gewesen, hätte man aus Sicht von Ruisinger einen besseren Eindruck von der damaligen Situation bekommen, wie sich der Angeklagte verhielt, als er aus dem Büro trat, und ob er ein Messer getragen hatte beziehungsweise wo.

Denn vor Gericht machten die Polizisten darüber unterschiedliche Angaben. Verteidiger Florian Schraml verwies auf mehrere Varianten, die vor Gericht präsentiert wurden. So soll der Angeklagte damals ein Messer in der linken Hand gehabt haben, ein anderer Polizist berichtete von einem Messer in der rechten Hand. Ein weiterer Zeuge schilderte eine rührende Bewegung mit einem Gegenstand vor dem Bauch. Aus einer anderen Perspektive soll der 20-Jährige ein Messer über dem Kopf gehalten haben.

Außerdem verwiesen die Verteidiger auf die Aussage eines Psychiaters, der in seinem Bericht erklärte, dass der Angeklagte ihm immer wieder gesagt habe, dass er nie einen Polizisten habe verletzen wollen, sondern diese nur dazu bringen wollte, ihn zu erschießen.

Daher sei es aus Sicht der Verteidigung ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, nicht aber ein versuchter Totschlag. Sie forderten eine Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Das Urteil wird heute Nachmittag erwartet. Bodycams waren aus Kontrolle über sein Leben verloren


Von Patrick Bruckner
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