Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 12.08.2020 23:00

Corona-Verstöße vor Gericht 200 Verfahren anhängig

Die Polizei   kontrollierte im Frühjahr regelmäßig, ob die Ausgangsbeschränkungen eingehalten wurden. Die ersten Bußgeldverfahren wurden nun am Amtsgericht verhandelt.	Foto: David Libossek (Foto: David Libossek)
Die Polizei kontrollierte im Frühjahr regelmäßig, ob die Ausgangsbeschränkungen eingehalten wurden. Die ersten Bußgeldverfahren wurden nun am Amtsgericht verhandelt. Foto: David Libossek (Foto: David Libossek)
Die Polizei kontrollierte im Frühjahr regelmäßig, ob die Ausgangsbeschränkungen eingehalten wurden. Die ersten Bußgeldverfahren wurden nun am Amtsgericht verhandelt. Foto: David Libossek (Foto: David Libossek)
Die Polizei kontrollierte im Frühjahr regelmäßig, ob die Ausgangsbeschränkungen eingehalten wurden. Die ersten Bußgeldverfahren wurden nun am Amtsgericht verhandelt. Foto: David Libossek (Foto: David Libossek)
Die Polizei kontrollierte im Frühjahr regelmäßig, ob die Ausgangsbeschränkungen eingehalten wurden. Die ersten Bußgeldverfahren wurden nun am Amtsgericht verhandelt. Foto: David Libossek (Foto: David Libossek)

Dass sich dabei auch die Polizei zeitweise unsicher war, wie mutmaßliche Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz zu ahnden waren, zeigten mehrere Gerichtsverhandlung am Mittwoch in Augsburg. Es waren die ersten Hauptverhandlungen zu Verstößen gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am Amtsgericht.

Die letzten werden es wohl nicht sein: Laut einer Sprecherin des Amtsgerichts laufen derzeit rund 200 weitere Verfahren, in denen die Betroffenen Einspruch gegen ein Bußgeld eingelegt haben. Die ersten Verhandlungen könnten Betroffenen Hoffnung machen, die sich zu Unrecht einer Geldbuße ausgesetzt sahen. Zumindest in einem Fall sah Richter Roland Fink den Einspruch gegen ein Bußgeld von 500 Euro als berechtigt an und stimmte zu, das Verfahren einzustellen. Ein 53-jähriger hatte vor Gericht einen Einkaufszettel vorgelegt, der bewies, dass er rund 40 Minuten vor der vermeintlichen Tatzeit einen größeren Einkauf erledigt hatte. Er habe für drei Personen eingekauft, und vorerst einen Teil des Einkaufs bei einer Bekannten abgeliefert, bevor er seinen zweiten Bekannten bat, die Einkäufe vor dessen Haus abzuholen, erzählte er dem Richter. Zwei fremde Männer hätten sich da zu ihm gesetzt. Er habe aber nicht, wie es daraufhin die Polizei feststellte, mit diesen ein Bier getrunken. Richter Roland Fink stellte das Verfahren ein. Weniger glimpflich verliefen die Verhandlungen für zwei Mitglieder des Alkoholiker-Milieus am Oberhauser Bahnhof. Mehrere Angehörige der Szene hätten sich trotz der Ausgangsbeschränkungen weiterhin regelmäßig auf dem Bahnhofsvorplatz aufgehalten, erzählten die zuständigen Polizeibeamten vor Gericht. „Die Menschen haben getrunken, sich unterhalten, den Mindestabstand unterschritten”, zählte ein Polizist auf. Da eine Ansammlung ab sieben Personen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat gewertet worden wäre, habe man versucht, kleinere Treffen regelmäßig aufzulösen und zur Abschreckung Bußgeldverfahren einzuleiten. Alle Verhandlungen beschäftigten sich mit dem Vorwurf des Verlassens der eigenen Wohnung ohne triftigen Grund, nicht jedoch mit der Kontaktbeschränkung. Es sei laut Richter Fink deshalb vorwiegend zu klären gewesen, ob ein solcher triftiger Grund nachgewiesen werden konnte. Das gemeinsame Trinken am Oberhauser Bahnhof sei kein triftiger Grund - auch nicht, wenn der Betroffene, wie in einem Fall, an dem beliebten Treffpunkt auf dem Rückweg vom Arzt vorbeigekommen war. Allerdings stimmte der Richter auch nicht mit der Polizei überein, die einige der Treffen am Bahnhof ab drei Personen als Versammlung eingestuft hatte - mit entsprechend höheren Bußgeldern bis zu 1000 Euro. „Das, was am Oberhauser Bahnhof passiert, ist aus Meinung des Gerichts keine Versammlung”, betonte Fink. Denn eine Versammlung müsse laut Gesetz einem gemeinsamen Zweck dienen. Dazu zähle etwa eine Vereinsversammlung oder eine Demonstration, nicht jedoch „das zusammen rumstehen und dabei ein Bier trinken”. Zumindest einer der beiden Betroffenen kam durch dieses Urteil deutlich günstiger davon. Er hatte sich in drei Fällen am Oberhauser Bahnhof aufgehalten, wobei ihm in zwei Fällen die Teilnahme an einer Versammlung vorgeworfen wurde. Richter Roland Fink verurteilte den 38-Jährigen aber letztlich nur wegen Verlassens der Wohnung ohne triftigen Grund. Statt der ursprünglich geforderten 1650 Euro muss der Mann nun lediglich 450 Euro zahlen. Der Arbeitslose nahm das Urteil sichtlich erleichtert an. Der letzte Fall, der am Mittwoch verhandelt wurde, konnte vorerst noch nicht abgeschlossen werden. Die Bobinger Polizei hatte in diesem Fall vier junge Männer in einem Auto angehalten. Gegen den entsprechenden Bußgeldbescheid wegen des Verlassens der Wohnung ohne triftigen Grund legte einer der Betroffenen Einspruch ein. Zwei weitere Insassen sagten als Zeugen aus. Sie alle betonten, dass sie auf dem Rückweg vom Supermarkt gewesen seien, als die Polizei sie aufgriff. Den Beamten warfen sie vor, dies nicht überprüft zu haben. „Haben Sie das kontrolliert?”, fragte Richter Fink beim als Zeugen anwesenden Polizeibeamten nach. „Ich weiß nicht, ob der Kollege das nachgeprüft hat”, gab dieser zu. Er habe den Einwand der Männer gehört, aber selbst nicht überprüft, ob sich Einkäufe im Auto befanden. Die Entscheidung wurde deshalb vertagt, um den zweiten Polizeibeamten und weitere Zeugen anzuhören. Einfaches Treffen ist keine Versammlung


Von Laura Türk
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