Am Mittwochmorgen schilderte die Angeklagte schließlich die Geschehnisse in der Nacht vom 21. auf den 22. Juli vergangenen Jahres. Demnach hätten bei der Frau nach einem Fest auf dem elterlichen Hof gegen 23.30 Uhr die Wehen eingesetzt, zwei Stunden später soll im Badezimmer dann ihr Sohn auf die Welt gekommen sein. Anschließend durchtrennte sie mit einer Schere die Nabelschnur, wickelte das Kind in ein Handtuch und legte das nackte, ungewaschene Neugeborene in eine Wiese nahe eines Feldweges am Ortsrand, weil sie das Kind ihren Eltern nicht zumuten wollte. Das blutige Handtuch mitsamt ihrer verschmutzten Kleidung warf sie auf dem Rückweg in die Mülltonne. „Ich habe gedacht, dass ihn jemand finden würde”, erklärt die Angeklagte. Ihr sei durchaus bewusst gewesen, dass das Baby hätte sterben können. Dass sie schwanger sei, habe die Frau erst im vierten Monat festgestellt und es dann „einfach auf sich zukommen lassen”. Zudem herrscht Unklarheit darüber, wer der Vater des Kindes ist. Den Ermittlungen zufolge würden drei Männer in Frage kommen, die Vaterschaftstests zweier Verdächtiger waren negativ. Der dritte Mann soll bislang einen Test verweigert haben, wird aber im Laufe des Prozesses als Zeuge aussagen müssen. Zunächst sagte das Ehepaar aus, das das Baby nach etwa 34 Stunden im 50 Zentimeter hohen Gras nur durch Zufall entdeckt hat. Denn wie der 63-jährige Mann berichtet, habe er diesen Weg zum Gassi gehen mit seinen Hunden nur ausnahmsweise genommen, weil es schnell gehen musste und er mit seiner Frau mit dem Wohnwagen wegfahren wollte. „Auf dem Weg ist gar nichts los”, erklärt der Anwohner dem Gericht auf Nachfrage, ob der Feldweg eine beliebte Route für Spaziergänger sei. Zunächst hörte der 63-Jährige etwas wimmern und dachte an kleine Kätzchen, bis er dem Geräusch folgte und schließlich das Baby entdeckte. Dieses sei blau angelaufen, mit getrocknetem Blut, Erde, Gras und weißem Schleim verdreckt und völlig ausgetrocknet gewesen. Ein Rettungshubschrauber flog den Säugling in die Augsburger Uniklinik, wo die Ärzte aufgrund der starken Sonneneinstrahlung Verbrennungen ersten Grades feststellten. Da das Baby schutzlos Umweltkeimen und Nagetieren ausgeliefert war, entwickelte sich zudem eine schwere Blutvergiftung, die mit Antibiotika behandelt werden musste. Kurze Zeit später versagten dann auch noch die Nieren, was eine Dialyse zur Folge hatte. Laut Anklageschrift war die Mangeldurchblutung ursächlich für das Absterben dreier Zehen, die schließlich amputiert werden mussten. Mittlerweile lebt das Kind bei einer Pflegefamilie. Das Augsburger Landgericht hat vor allem zu klären, ob die Angeklagte als vermindert schuldfähig einzustufen sei. Die 32-jährige Frau hat bereits zwei Kinder und wurde ambulant durch die Dillinger Lebenshilfe betreut, gearbeitet hatte sie zuletzt in einer Behindertenwerkstatt. Laut Verteidigerin Cornelia McCready müsse man die Frau als „schwer geistig behindert” einstufen, denn ein Gutachter habe der Angeklagten bescheinigt, auf dem geistigen Stand einer 12- bis 14-Jährigen zu sein. Insgesamt vier Verhandlungstage sind für den Prozess angesetzt, ein Urteil könnte am 21. Juli fallen. Säugling liegt 34 Stunden in der Wiese