Der gebürtige Wertinger auf der Anklagebank erklärte vor einem Augsburger Schöffengericht um Vorsitzende Richterin Ute Bernhard, dass er die gleichaltrige Frau bereits aus Grundschulzeiten kenne. Anschließend hätten sich die Wege getrennt, bis Anfang vergangenen Jahres über ein soziales Netzwerk der Kontakt wieder hergestellt wurde. Daraufhin seien Handynummern ausgetauscht und viel miteinander geschrieben worden. Unter anderem, wie Ermittler später herausfanden, darüber, dass er mit der 13-jährigen Tochter im Beisein der Mutter schlafen solle. „Was soll das Ganze, warum machen Sie so etwas?”, wollte Richterin Ute Bernhard von dem Angeklagten wissen. Dieser beteuerte, dass es nie einen Termin oder Ort gegeben hätte und von seiner Seite die Unterhaltung bereits vor den Ermittlungen der Polizei abgebrochen wurden. „Entweder hatte ich das Alter verdrängt oder vergessen”, sagte der 40-Jährige. Er habe gewusst, dass die bekannte aus Kindertagen früh heiratete und Kinder bekam. In der Hoffnung, dass das Kind bereits jenseits der 20 Jahre alt sei, habe er sich darauf eingelassen. Er kontaktiere das Mädchen, um zu erfahren, wie alt sie denn nun tatsächlich sei. Die Handynummer gab die Mutter und gelernte Sozialbetreuerin bereitwillig heraus. „Ich will keinen Kontakt zu fremden Männern”, lautete nach Angaben eines Polizeibeamten die Reaktion des heute 14-jährigen Mädchens. Als das Mädchen kurze Zeit später auf dem Handy der Mutter den Nachrichtenverlauf mit dem Angeklagten entdeckte, zeigte sie das umgehend ihrem Vater. Gemeinsam gingen Vater und Tochter zur Polizei Zusmarshausen, die die Ermittlungen aufnahm. Aus dem Nachrichtenverlauf ging laut des als Zeugen geladenen Polizeibeamten zudem hervor, dass die 40-Jährige dem Angeklagten nach Auffliegen ihrer Machenschaften Anweisungen gegeben habe, beispielsweise sollte er sich erneut an die Tochter wenden und ihr weismachen, dass er erst 21 Jahre alt sei. Brisant ist zudem, dass der Polizist von einem Vorfall vor einigen Jahren berichtete, als die Frau schon einmal versucht haben soll, einen älteren Partner für ihre Tochter zu finden. „Das stimmt nicht”, erklärte die Angeklagte vor Gericht. Damals habe man den Vorfall jedoch auf die psychische Erkrankung der Frau zurückgeführt und der Ehemann habe sich darum kümmern wollen, dass so etwas nicht noch einmal vorkommt. Auch während der Verhandlung erklärte Verteidiger Schönauer mehrmals bei Rückfragen: „Ich weiß nicht, ob das jetzt die Wahrheit ist.” Seit 2003 war die 40-Jährige immer wieder im Augsburger Bezirkskrankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik untergebracht. Die Ärzte diagnostizierten eine Depression und schizoaffektive Störungen, die schubweise auftreten können. Dem Staatsanwalt Gregor Hohenadl erklärte die Angeklagte, dass sich die Krankheit in Form von Wutausbrüchen äußert, gelegentlich hörte sie Stimmen. „Aber das habe ich seit drei Jahren nicht mehr”, ergänzte die Frau. Nachdem sie unter starkem Medikamenteneinfluss stehe, habe sie, wie sie selbst sagte, nicht gewusst, was sie da tat. Das Schöffengericht verurteilte die 40-Jährige schließlich aufgrund verminderter Schuldfähigkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung, der Angeklagte erhielt ein Jahr und sieben Monate auf Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt in beiden Fällen vier Jahre. „Da kommt einem schon das Grausen, dass die Tat nur wegen dem Handeln des Kindes verhindert wurde”, so die Richterin in der Urteilsbegründung. Das Sorgerecht für alle vier Kinder der Frau liegt zu Teilen bei einer Kinder- und Jugendeinrichtung im Landkreis Augsburg und ihrem Noch-Ehemann und leiblichen Vater. In der Videovernehmung bei der Polizei sagte die heute 14-Jährige letztlich: „Meine eigene Mutter. Wie krank ist das denn?” Richterin Ute Bernhard: „Da kommt einem schon das Grausen”