Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 18.06.2019 12:00

Therapie schier aussichtslos

Er hält sich wahlweise für Gott, Jesus oder die Sonne. Er hört Stimmen, die ihm Befehle erteilen. Er glaubt, dass der Teufel oder Rapper in ihn fahren und ihn beherrschen. Was für jeden Außenstehenden nach derartigen Äußerungen auf der Hand liegt, nämlich dass der 21-Jährige schwer psychisch krank sein muss, ist für ihn selbst kaum nachvollziehbar. „So wie Sie morgens aufwachen und ihnen klar ist, wer Sie sind, ohne dass Sie auf Ihren Personalausweis schauen müssen, so ist ihm klar: Er ist 3000 Jahre alt und Jesus”, verdeutlichte es Dr. Fabian Lang, Facharzt für Psychiatrie. Er attestierte dem Angeklagten paranoide Schizophrenie und sagte, diese sei immer chronisch, anders als früher von Experten vermutet.

Erschwerend, so der Gutachter, komme bei dem 21-Jährigen hinzu, dass er mit den Ärzten nicht gut kooperiere, Außenstehende in seinen Wahn einbeziehe und privat niemanden habe, der sich um ihn kümmere. Seine Familie habe sich von ihm abgewandt. Er hatte die Schwester sexuell belästigt, den Vater geschlagen und sich auch gegenüber der Mutter aggressiv gezeigt. Schon im Kindergarten fiel er durch sein hohes Gewaltpotenzial auf. Kaum ein Teenager, wurde er straffällig. „Störung des Sozialverhaltens”, hieß das damals noch. Mit 17 warf ihn die Mutter raus, er landete in einem Kinderheim. Doch der Heranwachsende fiel durch alle Netze. Die angebotenen Therapien hätten den Burschen überfordert, berichtete Lang. Hinzu kam der maßlose Konsum von zunächst synthetischem Cannabis, später Marihuana. Anfang 2018 landete der Arbeitslose nach den Angriffen auf einen Pfarrer, in dem er den Teufel sah, und einen Fremden, dessen Koffer er für gefährlich hielt, in der Psychiatrie. Man verordnete Medikamente, er vertrug sie schlecht. Nebenklagevertreterin Mandana Mauss sagte, er habe beschlossen, die Medikamente zugunsten von Cannabis abzusetzen, der Konsum von beidem habe dazu geführt, dass dem Angeklagten „die Nase triefte”. So konnte es schließlich zu dem Vorfall auf der Schultoilette kommen.

Der 21-Jährige hörte sich das alles gestern einmal mehr reglos an. Wie im ganzen Prozess, starrte er wieder mit gesenktem Kopf vor sich auf den leeren Tisch. Auch, als sein Verteidiger Helmut Linck darlegte, dass mittlerweile weder die Mutter noch die Schwester etwas mit ihm zu tun haben wollen, war ihm keine Regung anzusehen. Der Gutachter führte aus, sein Intelligenzquotient liege im unteren Bereich bei etwa 80. Auch das trage nicht zum potenziellen Erfolg einer Therapie bei. Eventuell könnte sich der Zustand mit Medikamenten bessern. Sicher ist das nicht. Und so stelle der Angeklagte eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Sieht er eigentlich ein, was er dem Mädchen angetan hat? Das würde Nebenklagevertreterin Mauss schon interessieren. Doch das, sagt der Psychiater, sei schwer feststellbar.

Nach den Plädoyers, in denen alle zum gleichen Antrag kamen, steht das Urteil, das heute fallen soll, eigentlich schon fest. Der 21-Jährige soll statt in Haft auf unbestimmte Zeit in den Maßregelvollzug, also eine spezielle Klinik, in der kranke Straftäter behandelt werden. Was hält er selbst davon? Als ihn das Richter Lenart Hoesch am Ende der gestrigen Verhandlung fragt, blickt er doch einmal auf. „Das passt schon”, sagt er.


Von Monika Grunert Glas
north