Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 13.04.2019 12:00

Lebenslang für Mord an Prostituierter

Stefan E.   wurde gestern zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine Verteidiger, Klaus Rödl (Zweiter von links) und Michael Zapf, kündigten an, Rechtsmittel einlegen zu wollen. 	Foto: Monika Grunert Glas (Foto: Monika Grunert Glas)
Stefan E. wurde gestern zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine Verteidiger, Klaus Rödl (Zweiter von links) und Michael Zapf, kündigten an, Rechtsmittel einlegen zu wollen. Foto: Monika Grunert Glas (Foto: Monika Grunert Glas)
Stefan E. wurde gestern zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine Verteidiger, Klaus Rödl (Zweiter von links) und Michael Zapf, kündigten an, Rechtsmittel einlegen zu wollen. Foto: Monika Grunert Glas (Foto: Monika Grunert Glas)
Stefan E. wurde gestern zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine Verteidiger, Klaus Rödl (Zweiter von links) und Michael Zapf, kündigten an, Rechtsmittel einlegen zu wollen. Foto: Monika Grunert Glas (Foto: Monika Grunert Glas)
Stefan E. wurde gestern zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine Verteidiger, Klaus Rödl (Zweiter von links) und Michael Zapf, kündigten an, Rechtsmittel einlegen zu wollen. Foto: Monika Grunert Glas (Foto: Monika Grunert Glas)

Es war ein reiner Indizienprozess, der seit Dezember die achte Strafkammer beschäftigte. Rund 120 Zeugen wurden gehört. Zuletzt war klar: Freispruch oder lebenslang, ein anderes Urteil würde wohl nicht in Frage kommen Gestern sagte die Richterin: „Eine 100-prozentige Sicherheit kann es in einem Indizienprozess nicht geben. Es genügt ein nach Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel an der Schuld des Angeklagten nicht aufkommen lässt.” Die Kammer habe keine Zweifel, dass der Angeklagte Angelika Baron getötet habe. Auch, wenn die Gründe für die Tat bis heute unbekannt sind.

Mit dem Urteil folgen die Richter dem Antrag von Staatsanwältin Martina Neuhierl. Die Verteidiger, die Rechtsanwälte Klaus Rödl und Michael Zapf, hatten auf Freispruch plädiert. Sie kündigten gestern an, in Revision zu gehen.

Als die Leiche von Angelika Baron am 25. September 1993 an einem Bahndamm bei Gessertshausen gefunden wurde, sicherte die Polizei zwar zahlreiche Spuren - doch damals war es mit DNA-Auswertungen noch nicht weit her. Erst 25 Jahre später ergab der Abgleich mit der Datenbank einen Treffer: Stefan E. Dieser behauptete vor der Polizei, die Prostituierte überhaupt nicht gekannt zu haben. Eine Lüge, wie sich herausstellte. Im Prozess dann schweigt er. Seine Verteidiger räumen ein, dass Stefan E. einer der letzten Freier der Getöteten war. Doch war er auch der letzte?

Die Spuren, sagt Richterin Riedel-Mitterwieser, ließen keinen anderen Schluss zu. Zu intensiv haftete die DNA des Angeklagten an der Leiche. Das Genmaterial der anderen Kunden in dieser letzten Nacht von Angelika Baron fand man auch auf Abfällen, die diese in ihrem Auto aufbewahrte. Nicht aber das von Stefan E. Fazit des Gerichts: Nach allen anderen Kunden kehrte Angelika Baron zu ihrem Mitsubishi zurück, den sie an der südlichen Auffahrtsschleife der Bürgermeister-Ackermann-Straße mit angeschalteten, roten Animierleuchten geparkt hatte. Nach dem Freier Stefan E. konnte sie das nicht mehr.

Stefan E. habe nach dem Geschlechtsverkehr die Frau so überraschend und gewalttätig am Hals gepackt und gewürgt, dass sie keine Gegenwehr mehr leisten konnte, heißt es in der Urteilsbegründung. Sie sei also arg- und wehrlos gewesen. Daraus ergab sich das Mordmerkmal der Heimtücke. Ohne die Feststellung dieser Qualifikation hätte es sich um einen Totschlag gehandelt. Und für den hätte man Stefan E. nach so langer Zeit nicht mehr verurteilen können. Die leblose Prostituierte habe Stefan E. dann noch mit einem Möbelfuß auf den Kopf geschlagen, quasi um sicher zu stellen, dass sie tot sei. Den Möbelfuß hatte ein Zeuge als Eigentum des Angeklagten identifiziert.

Auch daran, dass Stefan E. 2017 eine Bekannte nach zunächst einvernehmlichem Geschlechtsverkehr vergewaltigte, zweifeln die Richter nicht. Dafür gibt es dreieinhalb Jahre Haft extra: Wichtig, falls der Bundesgerichtshof das Urteil wegen Mordes aufheben sollte.


Von Monika Grunert Glas
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