Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 17.05.2023 16:08

Umzug in ein neues Heim – worauf man achten sollte

Gutverpackt werden will Geschirr, wenn ein Umzug ansteht (Foto: Pexels)
Gutverpackt werden will Geschirr, wenn ein Umzug ansteht (Foto: Pexels)
Gutverpackt werden will Geschirr, wenn ein Umzug ansteht (Foto: Pexels)
Gutverpackt werden will Geschirr, wenn ein Umzug ansteht (Foto: Pexels)
Gutverpackt werden will Geschirr, wenn ein Umzug ansteht (Foto: Pexels)

Ein Umzug ist immer mit vielen Veränderungen verbunden. Eine gute Planung und eine ordentliche Vorbereitung sind unerlässlich, um stressfrei in das neue Zuhause umzuziehen. Wir haben ein paar Tipps und Empfehlungen zusammengestellt, die beim Umzug in das neue Heim helfen.

Es gibt viele Gründe für einen Umzug in eine andere Stadt. Wie diese von immowelt und dem ifo Institut durchgeführte Analyse zu den aktuellen Wohnortpräferenzen der Deutschen zeigt, ist auch die Corona-Krise daran beteiligt, dass viele Menschen aus der Großstadt wegziehen möchten. Sie wünschen sich mehr Naturnähe, eine größere Wohnfläche und bessere Wohnverhältnisse – wollen gleichzeitig aber eine urbane Infrastruktur genießen. 13 Prozent der Befragten wünschen sich daher, die Großstadt zu verlassen. Insbesondere kleinere Großstädte und Vororte sind dabei gefragt. Mitunter ist ein Umzug aber einfach aus beruflichen oder familiären Gründen notwendig.

Neues Heim: mieten oder kaufen?

Zunächst muss vor dem Umzug natürlich ein neues Zuhause gefunden werden. Die Frage, ob man eine Wohnung mietet oder eine Immobilie kauft, sollte gut überlegt werden. Die Antwort hängt natürlich in erster Linie vom eigenen Budget ab. Wie in dieser Pressemitteilung beschrieben ist, können die meisten Familien einen Hauskauf in der Großstadt finanziell gar nicht mehr realisieren. Die Kaufpreise liegen deutlich über den Mietkosten, sodass es bis zu 660 Euro günstiger sein kann, eine Wohnung zu mieten, anstatt ein Haus zu kaufen.

Natürlich ist der Hauskauf aber auch mit einigen Vorteilen verbunden – wie etwa geringeren Ausgaben im Alter und einem freien gestalterischen Spielraum im Eigenheim. Damit kann die höhere finanzielle Belastung durchaus gerechtfertigt werden. Es ist also eine sehr individuelle Entscheidung, ob man die höheren Kosten für die Vorzüge des Immobilienkaufs aufbringen möchte oder nicht.

Alte Wohnung fristgerecht kündigen

Hat man sich für ein neues Heim entschieden, muss die alte Wohnung fristgerecht gekündigt werden. Meist beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Nur Mietverhältnisse für Wohnräume, die für den vorübergehenden Gebrauch angemietet wurden, lassen sich mit kürzeren Kündigungsfristen beenden. Hier hilft ein Blick in den Mietvertrag weiter, denn dort sind alle wichtigen Informationen zu den Kündigungsmodalitäten festgehalten. Die Kündigung sollte per Einschreiben an den Vermieter geschickt werden, damit dieser nicht behaupten kann, er hätte das Schreiben nicht erhalten.

Zeit für Renovierungen einplanen

Oft gibt es im Mietvertrag Renovierungsklauseln für den Auszug aus der Wohnung, die jedoch nicht immer rechtsgültig sind. Starre Fristen können ein Anhaltspunkt sein, aber nicht unbedingt eine Verpflichtung. Renovierungen mit dem Auszug sind nur zumutbar, wenn es einen offensichtlichen Handlungsbedarf gibt. Die Wände sollten in neutralen Farben gestrichen werden – dazu zählen seit einem BGH-Urteil von 2013 auch andere Farben als Weiß. Für das Renovieren sollte man beim Umzug ausreichend Zeit einplanen. Und: Auch in der neuen Wohnung müssen mitunter Renovierungsarbeiten nach dem eigenen Geschmack durchgeführt werden, um dort für die erwünschte Wohlfühlatmosphäre zu sorgen.

Den Umzug organisieren

Der eigentliche Umzug will gut geplant sein. Er kostet Zeit, weshalb es gut ist, dafür ein paar Tage Urlaub zu nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann beim Arbeitgeber sogar Sonderurlaub beantragt werden.

Wer kein größeres Auto zur Verfügung hat, sollte auf jeden Fall einen Kleintransporter mieten. In jeder Stadt gibt es Unternehmen, die Umzugstransporter anbieten. Man sollte das Mietfahrzeug rechtzeitig reservieren, damit es zum Umzugstag auch frei ist. Dabei sind natürlich die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten: Welcher Führerschein ist notwendig, um den Kleintransporter oder LKW zu fahren? Was passiert im Falle eines Unfalls? Gibt es ein Mindestalter zum Führen des Fahrzeugs?

Umzug mit Umzugsunternehmen: die stressfreie Variante

Wer wenig Zeit und Lust hat, den Umzug selbst zu organisieren, kann ein Umzugsunternehmen beauftragen. Viele praktische Tipps, um ein gutes Umzugsunternehmen zu finden, gibt es zum Beispiel auf dieser Webseite. Vorab sollte man sich genau überlegen, welche Art Dienstleistung man benötigt:

• Komplettumzug: Hierbei übernimmt die Umzugsfirma alle beim Umzug anfallenden Arbeiten. Die Helfer packen auch die Umzugskisten, kümmern sich um den Ab- und Aufbau der Möbel und reinigen die leere Wohnung.


• Standardwohnung: In diesem Fall kümmert sich die Spedition nur um den Transport, während man den Rest – also den Abbau der Möbel und das Packen der Kisten – selbst erledigt.


• Beiladung: Diese Variante eignet sich für alle, die lediglich einzelne Möbelstücke nicht selbst transportieren können. Dann können die Möbelstücke bei einem anderen Umzug mitgenommen werden, der auf derselben Strecke liegt, sofern im Umzugswagen noch Platz ist. Diese Option ist besonders kostengünstig.

An die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt denken

Zusätzlich zum eigentlichen Umzug müssen viele Formalitäten geklärt werden. Wichtig ist, an die Ummeldung im Einwohnermeldeamt des neuen Wohnorts zu denken. Hierfür gibt es in Deutschland seit dem 1. November 2015 eine Meldepflicht: Innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ist dieser beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzuzeigen. Wird diese Frist nicht eingehalten, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 1000 Euro.

Welches Amt zuständig ist und dessen Öffnungszeiten findet man schnell online. Dort steht dann auch geschrieben, welche Vordrucke für die Ummeldung notwendig sind und welche Unterlagen man mitbringen muss. Auch Kraftfahrzeuge sowie im Haushalt lebende Hunde müssen bei den entsprechenden Stellen umgemeldet werden.


Von Michael Meier
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