Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Tödliche Attacke am Königsplatz: Verteidigung legt Revision ein

Die Verteidiger des 17-jährigen Angeklagten vor dem Landgericht: Sie haben nun Revision gegen das Urteil eingelegt. Ihr Mandant habe aus Nothilfe gehandelt. (Foto: Patrick Bruckner)
Die Verteidiger des 17-jährigen Angeklagten vor dem Landgericht: Sie haben nun Revision gegen das Urteil eingelegt. Ihr Mandant habe aus Nothilfe gehandelt. (Foto: Patrick Bruckner)
Die Verteidiger des 17-jährigen Angeklagten vor dem Landgericht: Sie haben nun Revision gegen das Urteil eingelegt. Ihr Mandant habe aus Nothilfe gehandelt. (Foto: Patrick Bruckner)
Die Verteidiger des 17-jährigen Angeklagten vor dem Landgericht: Sie haben nun Revision gegen das Urteil eingelegt. Ihr Mandant habe aus Nothilfe gehandelt. (Foto: Patrick Bruckner)
Die Verteidiger des 17-jährigen Angeklagten vor dem Landgericht: Sie haben nun Revision gegen das Urteil eingelegt. Ihr Mandant habe aus Nothilfe gehandelt. (Foto: Patrick Bruckner)

Im Fall der tödlichen Attacke am Königsplatz war am vergangenen Freitag ein 17-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Dessen Verteidiger Marco Müller hat nun angekündigt gegen das Urteil Revision einzulegen.

Ein 49-jähriger Feuerwehrmann war im Dezember des vergangenen Jahres auf dem Heimweg vom Christkindlesmarkt mit einer Gruppe junger Männer in Streit geraten. Im Lauf der Auseinandersetzung schlug der 17-jährige Angeklagte dem Feuerwehrmann gegen den Kopf, woraufhin dieser zu Boden ging und reglos liegen blieb. Durch den Schlag wurde der 49-Jährige so schwer verletzt, dass er kurz darauf seinen Verletzungen erlag.

Vor dem Landgericht forderte die Staatsanwaltschaft sechs Jahre Haft für den 17-Jährigen, der sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten musste. Der Verteidiger des Angeklagten, Marco Müller, hingegen erklärte in seinem Plädoyer, dass sein Mandant aus einer Nothilfe-Situation heraus gehandelt habe. Er forderte Freispruch für den 17-Jährigen.

Das Landgericht sah es nach der Verhandlung als erwiesen an, dass der heftige Schlag des Angeklagten eine Hirnblutung verursacht hatte, an der der Feuerwehrmann verstarb. Das Gericht verurteilte den 17-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.

Müller hatte bereits im Anschluss an den Prozess angekündigt, dass man sich das schriftliche Urteil ansehen und weitere Schritt überlegen würde. Wie der BR vermeldet, hat der Verteidiger nun Revision gegen das Urteil eingelegt.


Von Kristin Deibl
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