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Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Schüsse mit Schreckschussrevolver am Oberhauser Bahnhof: Angeklagter litt an paranoider Psychose

„Am meisten ist mein Mandant eigentlich schon durch die Änderung seiner Lebensumstände bestraft“, sagt Michael Weiss. Er und sein Kollege Frank Thaler sind die Verteidiger eines 59-Jährigen, der im Oktober 2016 nach, wie es zunächst vom Gericht hieß, „Wild-West-Manier“ am Oberhauser Bahnhof für Ordnung sorgen wollte.

Vier Anklagen lagen gegen den 59-Jährigen vor. Am schwerwiegendsten: Er schoss einem Passanten mit einem Schreckschussrevolver ins Gesicht. Der Angeklagte räumte alle Vorwürfe ein, Zeugen mussten deshalb nicht ins Gericht gerufen werden. „Er schämt sich aus heutiger Sicht sehr dafür“, so sein Rechtsanwalt. Der Angeklagte habe wahnhafte Störungen gehabt, die zur Zeit der Taten nicht behandelt gewesen seien.

Der Angeklagte trug zur Verhandlung einen grauen Blazer und eine Krawatte, verhielt sich ruhig und antwortete schnell auf alle Nachfragen von Richter Ralf Hirmer. Er hat zwei erwachsene Kinder, arbeitete vor den Vorfällen als Werkschutzfachkraft und ist nicht vorbestraft. „Wir haben es hier nicht mit einem typischen Straftäter zu tun“, appellierte Verteidiger Michael Weiss an das Gericht.

Am 27. Oktober 2016 war der Angeklagte mit einem Schreckschussrevolver, geladen mit Reizgas, am Oberhauser Bahnhof unterwegs. Er hielt den Revolver einer Frau an den Kopf. Als diese ihn aufforderte, die Waffe wegzustecken, sagte er: „Ich mach’ euch alle weg.“ Er entfernte sich dann wieder von der Frau. Als ein Begleiter der Passantin ihn auf den Vorfall ansprach, schoss er zwei Mal auf den Boden. Dann zielte er auf das Gesicht des Mannes und drückte aus ungefähr 30 Zentimeter Entfernung ab. Durch das Reizgas erlitt der Mann starke Schmerzen und konnte zeitweise die Augen nicht mehr öffnen.

Bereits im Mai 2017 sollte deshalb ein Prozess gegen den 59-Jährigen beginnen. Allerdings brachte er dazu eine unerlaubt geführte Schreckschusspistole mit, sodass der Termin vorerst platzte. Zudem hatte er im Februar 2017 einem Mann mit der Faust auf die Nase geschlagen und einen Polizeibeamten mit Schimpfworten beleidigt. Ein anderes Mal bezeichnete er die Beamten als „Kasperle“ und bedrohte sie: „Ich bring euch um.“ Verantworten musste er sich nun wegen Bedrohung, Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlichem unerlaubtem Waffenbesitz.

Der Angeklagte räumte über seine Verteidiger alle Vorwürfe ein. Sein Mandant leide an einer paranoiden Persönlichkeitsstörung, erklärte Frank Thaler, diese sei zu diesem Zeitpunkt nicht ausreichend behandelt gewesen. Der 59-Jährige habe darum viele Situationen als Angriffe auf ihn gewertet. „Was passiert ist, tut ihm wirklich fürchterlich leid. Er kann es sich auch selbst nur mit den Wahnvorstellungen erklären.“

Im Bezirkskrankenhaus Augsburg war der Angeklagte zwischenzeitlich in stationärer Behandlung. Das dort erstellte Gutachten beschreibt ihn als kooperativ und attestiert eine paranoide Psychose. Durch eine anhaltende persönliche Betreuung und die richtigen Medikamente sei das Risiko weiterer Straftaten „erheblich minimiert worden“ und der Mann nicht mehr als „gefährlich“ einzuschätzen.

„Es ist davon auszugehen, dass es zu keinen weiteren Straftaten mehr kommen wird“, meinten auch die Verteidiger. „Wir haben es hier mit jemandem zu tun, der sein Leben lang rechtschaffen war, und der sehr stolz auf seine Zusatzqualifikation im Rechtsschutz war.“ Durch den Aufenthalt in der Klinik habe er seine Wohnung und seine Arbeit verloren, sei also nach der Behandlung erst einmal obdachlos gewesen.

Bei den Ausführungen seines Verteidigers kamen dem Angeklagten die Tränen. Seit Januar lebt er von knapp 1100 Euro Arbeitslosengeld. Er schreibe sehr viele Bewerbungen, erklärte er dem Richter aufgelöst, doch: „Es ist fast nichts zu kriegen.“ In seinem früheren Beruf, auf den er sehr stolz gewesen sei, werde er als jetzt Vorbestrafter wohl nie mehr Fuß fassen, erklärten später die Rechtsanwälte.

Richter Ralf Hirmer verurteilte den 59-Jährigen schließlich zu einem Jahr und vier Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung, und einer Geldauflage von 500 Euro. Der Tatbestand stehe fest und müsse auch entsprechend verurteilt werden. Allerdings habe er die Taten offensichtlich nicht „aus Jux und Tollerei“ begangen. „Es war eine kurze Phase, und jetzt läuft es eigentlich wieder“, sagte Hirmer. „Sie sind sichtlich einsichtig“, wandte er sich an den Angeklagten, „das sahen wir auch im Laufe des Verfahrens”. Das Urteil wurde von Verteidigung wie Staatsanwaltschaft akzeptiert und ist somit rechtskräftig.


Von Laura Türk
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