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Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Prozessbeginn: Mutmaßlicher Brandstifter steht wegen versuchten Mordes vor dem Augsburger Landgericht

Schweigt zu den Vorwürfen: Der 59-jährige Angeklagte will derzeit keine Aussage machen.  (Foto: Kristin Deibl)
Schweigt zu den Vorwürfen: Der 59-jährige Angeklagte will derzeit keine Aussage machen. (Foto: Kristin Deibl)
Schweigt zu den Vorwürfen: Der 59-jährige Angeklagte will derzeit keine Aussage machen. (Foto: Kristin Deibl)
Schweigt zu den Vorwürfen: Der 59-jährige Angeklagte will derzeit keine Aussage machen. (Foto: Kristin Deibl)
Schweigt zu den Vorwürfen: Der 59-jährige Angeklagte will derzeit keine Aussage machen. (Foto: Kristin Deibl)

Sehr zäh und mit mehr Unterbrechungen als tatsächlicher Verhandlung begann am Donnerstagmorgen vor dem Augsburger Landgericht ein Prozess gegen einen 59-Jährigen. Er soll im vergangenen Jahr Benzin durch ein offenes Fenster in eine Wohnung geschüttet und anschließend versucht haben, diese anzuzünden. In der Wohnung befanden sich drei Menschen. Der Versuch scheiterte, dennoch muss sich der Mann nun wegen Brandstiftung und versuchten Mordes verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 59-Jährigen konkret vor, am Abend des 9. Juli 2020 durch ein Fenster seiner Wohnung auf ein Vordach gestiegen zu sein. Von dort sei er zu einer anderen Wohnung gelangt, in die er aus einer Flasche Benzin geschüttet habe. Anschließend soll er mindestens vier Mal versucht haben, ein Streichholz zu entzünden, was ihm jedoch nicht gelang. Die drei Personen, die sich zu dem Zeitpunkt in der Wohnung befanden, seien schließlich auf ihn aufmerksam geworden. Einer habe ihn zurück gestoßen, während ein anderer das Fenster schloss. Die drei Geschädigten flüchteten aus der benzingetränkten Wohnung auf die Straße, während der Angeklagte zurück zu seiner Wohnung gegangen sei. Von dort soll er die drei auf der Straße mit Geschirr beworfen haben. Der 59-Jährige habe zumindest in Kauf genommen, dass die Menschen in der Wohnung durch das Feuer sterben, heißt es in der Anklage. Er habe zudem in Kauf genommen, dass das Feuer von der Wohnung auf das gesamte Mehrparteienhaus übergreife.

Der Angeklagte mit den nach hinten gekämmten grau-weißen Haaren und der Brille, der bereits seit Juli in Untersuchungshaft sitzt, verfolgt die Verlesung der Anklageschrift regungslos. Eine Dolmetscherin übersetzt den Inhalt für ihn ins Russische. Selbst Stellung zu der Anklage nehmen, möchte er derzeit nicht, wie sein Verteidiger im Anschluss erklärt. Die Zeit, die also ursprünglich für die Aussage des 59-Jährigen eingeplant war, wird nun stattdessen damit gefüllt, über seine persönlichen Verhältnisse zu sprechen. Es geht um seine Kindheit in Russland, seine Eltern, seine Ehen, seine Arbeit. Schließlich auch um den Tattag. Denn der Mann hatte, wohl nach einem Arbeitsunfall, irgendwann angefangen, sich statt mit Schmerzmitteln auch „ab und zu” mit Wodka zu therapieren. Eine Flasche davon hatte er an jenem Tag im Juli intus.

Im Anschluss wird die Verhandlung unterbrochen, denn der erste Zeuge ist erst 40 Minuten später geladen. Doch wie sich heraus stellt, kommt dieser nicht. Ebenso wie die beiden weiteren Zeugen, die am Vormittag aussagen sollen. Offenbar ist von ihnen keine deutsche Postanschrift bekannt und es sei schwierig gewesen, überhaupt einen von ihnen zu erreichen, erklärt der Vorsitzende Richter Roland Christiani. Dennoch heißt es nun warten, bis auch der letzte von ihnen noch Gelegenheit hätte, mit Verspätung einzutreffen. Richter Christiani nutzt die Pause, um dem Angeklagten und seinem Verteidiger nochmal ins Gewissen zu reden, doch selbst Stellung zur Anklage zu nehmen. Denn wenn er sich nicht äußern wolle, könne das Gericht nur von dem objektiven Sachverhalt ausgehen. „Er sieht mir nicht wie jemand aus, der drei Menschen ermorden will”, erklärt er dem Verteidiger. Eher wie jemand, der eine zu laute Party habe beenden wollen und dabei in Kauf genommen habe, dass ein paar Möbel abbrennen. Doch die Verteidigung bleibt dabei, vorerst werde es keine Aussage geben.

Für den Prozess sind insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt. Weiter geht es am 4. März.


Von Kristin Deibl
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