Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 05.10.2023 11:50

Promotion künftig auch an der Augsburger Hochschule möglich

Auch an der Technischen Hochschule können Studentinnen und Studenten künftig den Doktor-Titel erhalten. (Foto: mjt)
Auch an der Technischen Hochschule können Studentinnen und Studenten künftig den Doktor-Titel erhalten. (Foto: mjt)
Auch an der Technischen Hochschule können Studentinnen und Studenten künftig den Doktor-Titel erhalten. (Foto: mjt)
Auch an der Technischen Hochschule können Studentinnen und Studenten künftig den Doktor-Titel erhalten. (Foto: mjt)
Auch an der Technischen Hochschule können Studentinnen und Studenten künftig den Doktor-Titel erhalten. (Foto: mjt)

Studentinnen und Studenten können in Zukunft in Augsburg nicht nur an der Universität, sondern auch an der Hochschule promovieren. Das Bayerische Wissenschaftsministerium hat die Augsburger Hochschule am Mittwoch in ein entsprechendes Netzwerk von Promotionszentren aufgenommen.

„Digitale Technologien und ihre Anwendungen (DigiTech)” bilden die Grundlage der ausgewählten Hochschulen, an denen Studenten in Zukunft einen Doktor-Titel erwerben können. Mit dem Promotionsrecht gelinge es, „eigenständig den wissenschaftlichen Nachwuchs auszubauen und die Attraktivität unserer Hochschulen für nationale und internationale Wissenschaftler zu erhöhen”, sagte Prof. Walter Schober, Vorsitzender des Verbunds „Hochschule Bayern”. Insgesamt konnten dem Verbund zufolge in der ersten Ausschreibungsrunde elf Anträge auf Errichtung von Promotionszentren überzeugen. Unter den elf Hochschulen ist die Technische Hochschule Augsburg.

Die Promotionszentren erhielten von Markus Blume, Bayerischer Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, das Promotionsrecht – zunächst für die Dauer von sieben Jahren. Bei einem Erfolg in der anschließenden Evaluierung der Arbeit der Promotionszentren werde das Promotionsrecht verlängert. „Unsere Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technischen Hochschulen haben sich als herausragende Forschungseinrichtungen etabliert. Es ist logische Folge, dass sie nun auch das Promotionsrecht erhalten”, so Wissenschaftsminister Blume.

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