Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Mutmaßlicher Muttermörder vor Gericht: 22-Jähriger streitet Totschlag ab

Ein Student aus Donauwörth soll im vergangenen August so schwer auf seine Mutter eingeprügelt haben, dass diese an den Folgen der Misshandlungen verstarb. Seit Dienstag muss sich der junge Mann wegen Totschlags vor der achten Strafkammer des Augsburger Landgerichts verantworten.
Der 22-Jährige habe seiner Mutter am 2. August 2016 in der Wohnung zahlreiche Tritte, Stöße und Schläge mit Händen und Füßen zugefügt, heißt es in der Anklageschrift. Möglicherweise habe er auch mit einem Gegenstand auf sie eingeschlagen. Danach soll er sie im Badezimmer liegen gelassen haben. Als Folge der stumpfen Gewalteinwirkung erlitt die 42-Jährige Einblutungen und erstickte schließlich an ihrem eigenen Blut.

Der Student wurde nur einen Tag nach dem Vorfall vorläufig festgenommen, weil er sich während seiner Vernehmung in Widersprüche verstrickt hatte. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Der junge Mann bestritt die Tat von Anfang an. Er habe seine Mutter lediglich tot aufgefunden und den Notruf abgesetzt.

In den Gerichtssaal wird der 22-Jährige von mehreren Polizeibeamten gebracht. Er wirkt blass, die langen Haare hängen ihm über die Augen. Als er eine kurze Erklärung zu den Vorwürfen abgibt, klingt er den Tränen nahe. „Ich habe meine Mutter nicht umgebracht“, sagt er mit brüchiger Stimme. „Ich liebe sie sehr. Ich kann es nicht fassen, dass ich seit neun Monaten darauf warten muss, dass hier etwas passiert, dass ich seit neun Monaten darauf warten muss, dass ich zu meiner Freundin und meiner Familie zurück kann.“ Sein Verteidiger kündigt an, dass der 22-Jährige vor Gericht keine weiteren Fragen außer zu seinen persönlichen Verhältnissen beantworten werde. Da gegen den Angeklagten keine Beweise vorliegen, soll besonders seine Persönlichkeit während des Prozesses genauer unter die Lupe genommen werden. Mehr als 70 Zeugen und sechs Sachverständige wurden für die elf angesetzten Verhandlungstage geladen.

Am ersten Verhandlungstag kommen jedoch zunächst die Polizeibeamten, Rettungssanitäter und der Notarzt zu Wort, die am 2. August um kurz nach 13 Uhr an den Ort des Geschehens gerufen wurden. Der Angeklagte habe bereits im Hof vor dem Haus gewartet, berichtet eine Polizistin. Nachdem sie sich in der Wohnung ein Bild von der Situation gemacht habe, habe sie den 22-Jährigen gefragt, wo er am Vormittag gewesen sei. Er habe Einkäufe erledigt und zu Hause dann seine Mutter leblos im Bad vorgefunden, habe der junge Mann ihr gesagt.

Wenig später aber hätte die Aussage des 80-jährigen Nachbarn ergeben, dass der Angeklagte diesem gegen 11.30 Uhr geholfen habe, seinen Rollladen hochzuziehen, was der Nachbar nach einer Operation nicht allein geschafft hätte. „Als ich den Angeklagten daraufhin noch einmal fragte, wo er war, sagte er, er könne sich nicht genau an die Uhrzeiten erinnern und sei vielleicht doch schon früher nach Hause gekommen. Er sei jetzt durcheinander wegen seiner toten Mutter“, erzählt die Beamtin dem Gericht. Schließlich habe er noch ergänzt, dass er schon eine Weile zu Hause gewesen sei, bis er nach seiner Mutter geschaut hätte. Sie sei psychisch krank und hätte eigentlich zu ihrer ambulanten Therapie gehen müssen. Auf die Polizistin und ihre Kollegin habe der 22-Jährige einen ruhigen und sehr gefassten Eindruck gemacht.

Der Notarzt, der mit seinem Kollegen als erster am Tatort war, bezeichnet das Verhalten des Angeklagten als „komisch, aber nicht verdächtig. Er hat ein bisschen genervt gewirkt, als ich ihn fragte, wo genau seine Mutter liegt.“ Es sei sofort klar gewesen, dass die 42-Jährige tot sei, berichtet der Arzt. „Trotzdem haben wir natürlich ein EKG geschrieben, die Temperatur gemessen und geprüft, ob die Leichenstarre schon eingesetzt hat.“ Ihm und seinem Kollegen vom Rettungsdienst seien in dem Badezimmer, in dem die Verstorbene lag, vor allem Blutspritzer an der Wand aufgefallen. „Außerdem war das Blut am gesamten Tatort ungewöhnlich verschmiert“, ergänzt der Rettungssanitäter.

Neben Nachfragen nach dem Eindruck vom Angeklagten haken die Richter besonders in Bezug auf offene Türen und Fenstern nach, wohl um in Erfahrung zu bringen, ob auch eine weitere Person Zugang zur Wohnung gehabt hätte. Tatsächlich beschreiben alle Zeugen, dass im Schlafzimmer der Wohnung ein Fenster offen gestanden habe.
Der 22-Jährige wird am Ende der Verhandlung zurück in die Untersuchungshaft gebracht. Am Donnerstag wird der Prozess gegen den Studenten fortgesetzt.


Von Kristin Deibl
north