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Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Investoren dringend gesucht: Stadt will finanziellen Anreiz für Kita-Bauherrn schaffen

Wer in Augsburg einen Platz in einer Kindertagesstätte sucht, hat es oftmals schwer. Dazu tragen nicht zuletzt drei überdurchschnittlich starke Geburtenjahrgänge bei. Auch die Stadt sieht die Engpässe in der Kinderbetreuung und möchte nun Träger und Investoren motivieren, Tagesstätten zu bauen. Dazu soll nun ein finanzieller Anreiz geschaffen werden. Am Mittwoch wird der entsprechende Beschlussvorschlag dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt werden.
Aufgrund von Zuzug und steigenden Geburtenzahlen gibt es bereits ab dem kommenden September für rund 150 Kinder keinen Tagesstättenplatz. Zum einen liegt das an fehlendem Personal, zum anderen an fehlenden Kindertagesstätten. Zumindest zweiterem will die Stadt nun mit einer finanziellen Entlastung für interessierte Investoren entgegenwirken.

Im Jahr 2012 beschloss der Jugendhilfeausschuss nach einer Gesetzesänderung, in welchem Verhältnis bei Baumaßnahmen für Kindertagesstätten die förderfähigen Kosten zwischen öffentlichem Anteil und Anteil des Bauherrn aufgeteilt werden: Diesem Beschluss zufolge trug der Investor ein Drittel der förderfähigen Kosten, während die verbleibenden zwei Drittel wiederum zwischen der Kommune und dem Freistaat verteilt wurden. 2012 entfielen vom öffentlichen Anteil 46 Prozent der Kosten an das Land Bayern, 54 Prozent betrug der kommunale Anteil. Seitdem haben sich einige Anpassungen zugunsten der Kommunen ergeben. Nun beträgt der Anteil für den Freistaat 65,5 Prozent, während 34,5 Prozent auf die Kommunen entfallen.
Diese Verbesserung ihres Anteils will die Stadt nun an potenzielle Investoren weitergeben. Der Beschlussvorschlag für den Stadtrat sieht vor, dass das Verhältnis zwischen öffentlichem Anteil der förderfähigen Kosten und Eigenanteil des Bauherrn künftig statt zwei Drittel zu einem Drittel auf 75 Prozent zu 25 Prozent festgesetzt wird.

Konkret bedeutet das: Bei zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von einer Million Euro betrug der Anteil des Staates bislang 436 667 Euro, auf die Kommune entfielen 230 000 Euro, 333 333 Euro blieben für den Investor. Nach der neuen Beschlussfassung beträgt der Anteil des Freistaats 491 250 Euro, die Kommune übernimmt 258 750 Euro. Auf den Investor entfallen dann nur noch 250 000 Euro. Für Bauherren ergibt sich daraus eine Einsparung von immerhin 83 333 Euro. „Die mit diesem Beschluss festgesetzte Verteilungsquote wird ab sofort für alle Baumaßnahmen angewandt, für die bislang weder ein Zuwendungsbescheid noch eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der Regierung von Schwaben vorliegt”, heißt es in den Sitzungsunterlagen des Stadtrates.

Hinzukommen soll ein weiteres Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung” 2017 bis 2020, mit dem neue Kitaplätze geschaffen und bestehende qualitativ verbessert werden sollen. In diesem neuen Programm soll sich der Anteil zwischen staatlichem und kommunalem Anteil an den förderfähigen Kosten nochmals verbessern, verspricht die Verwaltung in ihrer Vorlage. Bei 70 bis 90 Prozent soll dann der Anteil des Freistaats liegen, zehn bis 30 Prozent sollen auf die Kommune entfallen. Entsprechend will die Stadt in ihrem Beschluss den öffentlichen Anteil auf 80 Prozent, den Anteil des Investors auf 20 Prozent festlegen. Am konkreten Beispiel von einer Million Euro zuwendungsfähiger Kosten hieße das, dass Freistaat und Stadt 800 000 Euro übernehmen und 200 000 Euro auf den Bauherrn entfallen.
„Die Auszahlung der Förderung an die freien Träger erfolgt in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel beziehungsweise kann zeitverzögert erfolgen”, schließt die Beschlussvorlage.
Der Beschlussvorschlag soll am Mittwoch im Stadtrat diskutiert werden.
(Von Kristin Deibl)


Von Kristin Deibl
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