menu

Aichacher Zeitung LogoIm Zweifel gegen den Angeklagten: Landgericht verurteilt 22-Jährigen aufgrund von „geschlossener Indizienkette” zu einer Haftstrafe | Aichacher Zeitung

Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Im Zweifel gegen den Angeklagten: Landgericht verurteilt 22-Jährigen aufgrund von „geschlossener Indizienkette” zu einer Haftstrafe

Während die Gespräche unter Zuschauern und Medienvertretern im Gerichtssaal normalerweise erst verstummen, wenn der Richter den Raum betritt, ist es gestern im Augsburger Landgericht mucksmäuschenstill, sobald ein 22-Jähriger auf der Anklagebank Platz genommen hat. Dem Mann wird vorgeworfen, seine Mutter so schwer geschlagen und getreten zu haben, dass sie an ihren Verletzungen verstarb. Die 8. Kammer des Strafgerichts befindet den Studenten der vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig und verurteilt ihn zu neun Jahren und sechs Monaten Haft.
Der Angeklagte wirkt blass und angespannt, während er dem Urteil der Richter lauscht. Als die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser noch einmal jeden einzelnen Schlag gegen seine getötete Mutter beschreibt, schüttelt der 22-Jährige immer wieder den Kopf.
Die Richterin schildert die Frakturen und Einblutungen, die die 42-Jährige als Folge der Schläge erlitten hatte. Sie habe noch ein bis zwei Stunden gelebt und sei schließlich an ihrem eigenen Blut erstickt. „Der Angeklagte hätte erkennen müssen, dass die Verletzungen geeignet waren, den Tod herbeizuführen. Das steht für die Kammer fest.”

In der Urteilsbegründung fasst das Gericht noch einmal die aus seiner Sicht „geschlossene Indizienkette” zusammen, die sich während des Prozesses ergeben habe. „Außer dem Angeklagten kommt kein anderer Täter in Betracht”, erklärt Riedel-Mitterwieser.
Der 22-Jährige habe sich in seinen Aussagen zum Tattag immer wieder selbst widersprochen. Zuletzt habe er zugegeben, am besagten Tag den ganzen Vormittag zu Hause gewesen zu sein. Damit hätte er „das heftige und dynamische Kampfgeschehen” ohne Zweifel hören müssen, wenn sich ein anderer Täter Zugang zum Haus verschafft hätte. Auch dafür gebe es aber keinerlei Anhaltspunkte, weder durch die untersuchten DNA-Spuren noch durch etwaige Einbruchsspuren an den Türen.
Auch die von der Verteidigung geäußerte Theorie, die Mutter wäre von einem Unbekannten verletzt worden und nach dem ersten Schlag bewusstlos geworden, hält das Gericht für ausgeschlossen. Das Spurenbild ergebe eindeutig, dass die 42-Jährige erst im Stehen, dann in gebückter Haltung und schließlich am Boden liegend attackiert wurde.

Dass der 22-Jährige seine Mutter geplant totgeschlagen habe, glaubt das Gericht hingegen nicht. Die Beziehung zwischen Mutter und Sohn sei durch die psychische Krankheit der 42-Jährigen belastet gewesen. Der Angeklagte habe ausziehen und selbstständig leben wollen. Die Mutter, die zum Tatzeitpunkt gerade aus einer Klinik entlassen worden war, habe sich trotz des Versprechens, sich dauerhaft in professionelle Behandlung zu begeben, am Tattag von der Tagesklinik abgemeldet. Der 22-Jährige habe befürchtet, nun wieder die kranke Mutter mit allen Belastungen zu Hause zu haben. „Es wurde ein Ablauf in Gang gesetzt, der für den Angeklagten nicht mehr beherrschbar war”, so die Meinung der Richter. Auch die Betroffenheit, die der 22-Jährige während des Prozesses gezeigt hatte, habe „inszeniert gewirkt”. Er habe lediglich „auf Knopfdruck geweint”, urteilt das Gericht.
„Die Kammer hat keine vernünftigen Zweifel”, schließt Riedel-Mitterwieser.
Die Staatsanwältin hatte am Dienstag in ihrem Abschlussplädoyer eine Haftstrafe von zehn Jahren wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Für sie habe sich „ein geschlossenes Bild an Indizien ergeben, dass nur einen Rückschluss zulässt: Er ist der Täter.” Die Verteidiger des 22-Jährigen sahen das freilich anders. Aus ihrer Sicht hatte der junge Mann weder ein Motiv noch die Persönlichkeit für eine solche Tat.
Der 22-Jährige wartet die Ausführungen der Richterin bis zum Ende mit gesenktem Kopf ab, dann sackt er in sich zusammen.
(Von Kristin Deibl)


Von Kristin Deibl
north