Die Fraktion der Christlich Sozialen Mitte (CSM) im Augsburger Stadtrat gibt es mittlerweile nicht mehr. Zwei ihrer drei Mitglieder kehrten zu ihrer Stammpartei, der CSU, zurück. In der laufenden Legislaturperiode löste sie mit einem Antrag Diskussionen über die Stadtgrenzen hinaus aus: Eine Sperrstunde, so etwa gegen drei Uhr, schwebte dem CSM-Trio vor, um der alkoholgeschwängerten Gewalt in der Innenstadt Einhalt zu gebieten und die Polizei zu entlasten. Die unterstützte das Ansinnen der Partei.
Der Antrag scheiterte dennoch. Doch die Diskussion bleibt. Am Donnerstag beschäftigt sich der Ordnungsausschuss der Stadt erneut mit der Sicherheit im Augsburger Nachtleben. Denn: „Vor allem in den Nachtstunden kommt es in gastronomischen Einrichtungen zu Gewalt”, stellt Ordnungsreferent Dirk Wurm in den Sitzungsunterlagen fest. Bis zum Oktober zählte die Polizei im vergangenen Jahr 68 gefährliche Körperverletzungen während des nächtlichen Treibens im Augsburger Zentrum. Ein Jahr zuvor waren es noch 44. Alarmierend sei das auch deshalb, weil die Intensität der Taten zunehme.
Nun sollen dreierlei Maßnahmen Abhilfe schaffen, die Stadt, Polizei und Gastronomen besprochen haben. Wurm wird sie am Donnerstag im Ausschuss vorstellen wird. Darunter sind sogenannte überörtliche Hausverbote, wie sie laut Wurm in der Stadt Konstanz umgesetzt werden. Sie funktionieren so: Spricht ein Lokal, das Mitglied im Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) ist, ein Hausverbot aus, wird das dem Verband gemeldet. Der Übeltäter darf dann nicht nur das eine, sondern auch alle anderen Lokale, die dem Dehoga angehören, nicht mehr betreten.
Einen Richtwert für die Dauer des Hausverbots nennt Wurm auch: zwei Jahre. „Die Entscheidung, ob er ein überörtliches Hausverbot aussprechen möchte oder nicht, liegt beim Betreiber”, erläutert Wurm weiter. Denn es handle sich um eine privatrechtliche Maßnahme. Trotzdem sind dann rechtliche Schritte möglich, wenn eine unerwünschte Person in dieser Zeit dennoch in einer der Kneipen, Discos oder Bars erwischt wird. „Das stellt einen Hausfriedensbruch dar. Der Betreiber erstattet dann entsprechend Anzeige bei der Polizei.”
Wer in Augsburg die koordinierende Rolle übernehmen wird, die der Dehoga in Konstanz einnimmt, ist noch offen. Dem Verband gehören in der Fuggerstadt schlicht zu wenige Gastronomiebetriebe an. Immerhin 14 sind in der Club- und Kulturkommission vertreten. Aber auch eine neue Interessensgemeinschaft könnte gegründet werden. Wichtig, so Wurm, sei, dass „die Stadt hier zwar unterstützend tätig werden kann, jedoch die Bereitschaft und initiative alleinig aus den Reihen der Gastronomen erfolgen muss”.
Ebenso ein freiwilliger, weil privatrechtlicher Schritt sei das Anbringen von Videoüberwachung in den Lokalen. Einzelne Gaststätten setzen bereits auf Kameras, andere wollen nachziehen, weitere gar aufrüsten. Die hohen Kosten würden durch den Nutzen gerechtfertigt, so ein Ergebnis der Gespräche. So könnten unbegründete Anschuldigungen von Gästen gegenüber dem Personal, Diebstähle oder Körperverletzungen ausgeräumt oder bewiesen werden, berichtet Wurm. Auch von der Polizei werde die Überwachung daher „sehr positiv gesehen”.
Zudem wolle die Stadt künftig sogenannte Betretungs- und Aufenthaltsverbote aussprechen. Wurm verweist auf München. Seit einigen Jahren schließt die Landeshauptstadt Schläger nach erheblichen Gewalttaten ein Jahr lang aus der Innenstadt und deren Lokale aus. Dass diese Verbote gerichtsfest sind, bedarf es laut Wurm einer - und das ist in seinem Bericht fett gedruckt und unterstrichen - „fundierten” Mitteilung durch die Polizei. Denn, so stellt der Ordnungsreferent fest, „ein Unterliegen vor dem Verwaltungsgericht hat nach Ansicht des Bürgeramts negative Signalwirkung nach Außen”. Drei solcher Fälle würden daher derzeit noch genauestens vom Bürgeramt geprüft. (David Libossek )