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Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Fragwürdige Veranstaltung in Augsburg: Muss der Kongress am Park den umstrittenen Kopp-Verlag beherbergen?

Notfall-Trinkwasserkonserven in Plastikbeuteln für schlappe 59,95 Euro - auf der Internetseite des Kopp-Verlags wird dies anscheinend rege nachgefragt. Unter der Überschrift „Kunden, die diesen Artikel gekauft haben, kauften auch” findet sich das überteuerte Wässerchen. Darüber: Eine Eintrittskarte zum „Geopolitik-Kongress” am 29. Oktober in Augsburg.

Eine wilde Mischung aus Verschwörungstheorien, Nationalismus, Pseudowissenschaft und Esoterik umfasst das Sortiment des mehr als umstrittenen Veranstalters, dessen Publikationen nicht selten stramm auf Pegida-Linie sind. Über „die Förderer der Massenzuwanderung”, deren „wahre Motive” und „die perfide Agenda hinter der Flüchtlingskrise” wollen die fragwürdigen Referenten des Kopp-Universums in Augsburg dozieren - vor Menschen, die sich augenscheinlich mit Notfall-Trinkwasser auf die „Islamisierung des Abendlandes” vorbereiten.

Ein Tag voller Rechtspopulismus im Kongress am Park: Muss man sich das als Stadt Augsburg gefallen lassen? Offenbar ja - so versicherte Tourismusdirektor Götz Beck, der auch Geschäftsführer des Kongresszentrums ist, in der Stadtratssitzung Ende September.

„Es ist schwierig, abzulehnen”, sagte er, da die Veranstaltung „dem öffentlichen Zweck” gewidmet sei. Eine Einrichtung wie der Kongress am Park solle für jeden zur Verfügung stehen, „der nicht durch Straftaten auffällt oder die öffentliche Sicherheit gefährdet”, erklärte Beck, und berief sich dabei auf Artikel 21 der Gemeindeordnung, in der es unter Absatz 5 heißt: „Die Benutzung der öffentlichen, dem Gemeindegebrauch dienenden Einrichtungen steht nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften jedermann zu.”

Dass der Verlag aus Rottenburg am Neckar vom Verfassungsschutz - wie das baden-württembergische Innenministerium im vergangenen Jahr bestätigte - beobachtet wird, reicht demnach auch nicht für eine Absage. Denn: Die Beobachtung erfolgt über Sichtung offen zugänglicher Unterlagen. Für eine nachrichtendienstliche Beobachtung gibt es laut Ministerium „keine hinreichenden Anhaltspunkte”.

„Extreme Aussagen des Kopp-Verlags sind durch die Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt”, rechtfertigte sich in der Stadtratssitzung dann auch Götz Beck - ließ jedoch offen, wie „extrem” Meinungen seiner Ansicht nach sein dürfen.

Kurzum: Es besteht ein Nutzungsanspruch, „soweit Kapazitäten vorhanden sind”. Eine Ablehnung mit der Argumentation „wir haben keine freien Kapazitäten” sei „nicht zielführend”, schob Beck vorsorglich noch hinterher. Im Streitfall müsse der Nutzungsplan vorgelegt werden, sodass „solche Schutzbehauptungen wenig Aussicht auf Erfolg haben.”

Oliver Nowak (Polit-WG), nach dessen Anfrage die Belegung der Kongresshalle durch den Kopp-Verlag auf der Tagesordnung des Stadtrats landete, betonte nach der Sitzung: „Als Friedensstadt hat Augsburg eine besondere Verantwortung, wenn sich Veranstaltungen in den eigenen Räumlichkeiten gegen eine vielfältige und offene Gesellschaft richten.“ Rechtlich ließe sich allerdings offenbar kein Verbot herleiten. Dennoch sei es wichtig, genauer hinzusehen, welche Veranstaltungen in städtischen Einrichtungen stattfinden.

Der Kopp-Kongress wird nun also Ende Oktober in Augsburg veranstaltet. Medienvertreter werden jedoch keinen Zugang haben. Auf eine telefonische Bitte um eine Presse-Akkreditierung folgte der Hinweis, man möge doch eine Anfrage per E-Mail stellen. Auf diese kam letztendlich lediglich die Antwort: „Leider vergibt der Kopp Verlag keine Akkreditierungen für diesen Kongress.“


Von Janina Funk

Redakteurin Augsburg-Redaktion

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