Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 18.09.2023 16:23

Falsche Handwerker auf dem Dach

Am Montag sollte sich der 25-Jährige vor dem Amtsgericht verantworten, da er Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte. Wie das Gericht mitteilt, sei der Einspruch allerdings zurückgenommen worden. Aus diesem Grund fand keine Hauptverhandlung statt und der Strafbefehl mit 150 Tagessätzen gilt als rechtskräftig. (Symbolfoto: Maximilian Tauch)
Am Montag sollte sich der 25-Jährige vor dem Amtsgericht verantworten, da er Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte. Wie das Gericht mitteilt, sei der Einspruch allerdings zurückgenommen worden. Aus diesem Grund fand keine Hauptverhandlung statt und der Strafbefehl mit 150 Tagessätzen gilt als rechtskräftig. (Symbolfoto: Maximilian Tauch)
Am Montag sollte sich der 25-Jährige vor dem Amtsgericht verantworten, da er Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte. Wie das Gericht mitteilt, sei der Einspruch allerdings zurückgenommen worden. Aus diesem Grund fand keine Hauptverhandlung statt und der Strafbefehl mit 150 Tagessätzen gilt als rechtskräftig. (Symbolfoto: Maximilian Tauch)
Am Montag sollte sich der 25-Jährige vor dem Amtsgericht verantworten, da er Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte. Wie das Gericht mitteilt, sei der Einspruch allerdings zurückgenommen worden. Aus diesem Grund fand keine Hauptverhandlung statt und der Strafbefehl mit 150 Tagessätzen gilt als rechtskräftig. (Symbolfoto: Maximilian Tauch)
Am Montag sollte sich der 25-Jährige vor dem Amtsgericht verantworten, da er Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte. Wie das Gericht mitteilt, sei der Einspruch allerdings zurückgenommen worden. Aus diesem Grund fand keine Hauptverhandlung statt und der Strafbefehl mit 150 Tagessätzen gilt als rechtskräftig. (Symbolfoto: Maximilian Tauch)

Ein Mann muss eine Geldstrafe zahlen, weil er ein Dach beschädigt haben soll, um es danach teuer reparieren zu können. Das Augsburger Amtsgericht erließ einen Strafbefehl gegen den heute 25-Jährigen, der im vergangenen November am Haus einer Augsburgerin geklingelt und ihr ein Angebot zur Reinigung ihres Flachdachs unterbreitet hatte. Für 55 Euro wollte er das Dach nicht nur säubern, sondern auch auf Schäden prüfen. Die Frau willigte ein. Der vermeintliche Handwerker und drei Helfer stiegen auf das Dach. Doch anstatt zu putzen, richteten sie offenbar bewusst Schaden an.

Am Montag sollte sich der 25-Jährige deshalb vor dem Amtsgericht verantworten, da er Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte. Wie das Gericht mitteilt, sei der Einspruch allerdings zurückgenommen worden. Aus diesem Grund fand keine Hauptverhandlung statt und der Strafbefehl mit 150 Tagessätzen gilt als rechtskräftig.

Auf dem Dach, so sieht es das Gericht als erwiesen an, habe der Mann eine verlegte Dachpappe auf einer Länge von 80 Zentimetern aufgeschnitten. Hierdurch entstand laut Gericht ein Schaden am Dach in Höhe von 404 Euro. Der Mann gab daraufhin vor, eine verschleißbedingte Beschädigung in Form eines Risses entdeckt zu haben, die er für 5000 bis 6000 Euro reparieren könne. Trotz des vehementen Drängens des falschen Handwerkers beauftragte die Frau den Mann nicht mit der Reparatur. (pm/jaf)

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