Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Beleidigende E-Mails an Jens Spahn: Strafe für Augsburger

Da der Angeklagte nicht zum Hauptverhandlungstermin erschien, ging das Gericht in das Strafbefehlsverfahren über. (Symbolfoto: Maximilian Tauch)
Da der Angeklagte nicht zum Hauptverhandlungstermin erschien, ging das Gericht in das Strafbefehlsverfahren über. (Symbolfoto: Maximilian Tauch)
Da der Angeklagte nicht zum Hauptverhandlungstermin erschien, ging das Gericht in das Strafbefehlsverfahren über. (Symbolfoto: Maximilian Tauch)
Da der Angeklagte nicht zum Hauptverhandlungstermin erschien, ging das Gericht in das Strafbefehlsverfahren über. (Symbolfoto: Maximilian Tauch)
Da der Angeklagte nicht zum Hauptverhandlungstermin erschien, ging das Gericht in das Strafbefehlsverfahren über. (Symbolfoto: Maximilian Tauch)

Ein 36-jähriger Augsburger hat laut dem Amtsgericht Augsburg dem Bundestagsabgeordneten Jens Spahn beleidigende E-Mails geschickt. Am Montag sollte der Fall vor Gericht verhandelt werden - doch der Angeklagte kam nicht. „Im August 2022 schrieb der Angeklagte von seinem Wohnsitz in Augsburg aus an den Bundestagsabgeordneten Jens Spahn drei E-Mails”, teilt das Amtsgericht mit. In diesen E-Mails habe der Angeklagte den Bundestagsabgeordneten unter anderem als „kriminellen Hurensohn” und „verfickten Homo” bezeichnet. Der Vorwurf gegen den Angeklagten lautete verhetzende Beleidigung.

Da der Angeklagte nicht zum Hauptverhandlungstermin erschienen ist, sei in das Strafbefehlsverfahren übergegangen worden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde ein Strafbefehl unter Einbeziehung weiterer Vorstrafen in Höhe von 240 Tagessätzen zu je 15 Euro erlassen, so das Amtsgericht. Die Einzelstrafe für den angeklagten Sachverhalt wurde mit 150 Tagessätzen festgesetzt. Gegen den Strafbefehl könne der Angeklagte nun innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Erfolgt dies nicht, wird der Strafbefehl rechtskräftig.

north