Im gesamten Klinikgebäude gilt für alle Besucher die gesetzliche Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Außerdem gelten die allgemeinen Regelungen des Hygiene-Konzeptes. Bei Vorliegen von Erkältungssymptomen oder bekannten Kontakten zu SARS-CoV-2 infizierten Personen ist im Vorfeld des Besuchs in Nicht-Risiko-Bereichen (Normalstationen) ein Selbsttest durchzuführen. Für Besuche auf den Intensivstationen wird eine vorherige Selbsttestung von der Klink dringend empfohlen: Alle Tests finden in Eigenverantwortung der Besucher statt.