Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 20.08.2019 12:00

„Sie stehen vor den Trümmern Ihres Lebens”

Das Augsburger Theater   ist ein Sanierungsfall: Wie man gestern vor Gericht erfuhr, auch hinsichtlich der Buchhaltung. Eine Mitarbeiterin sagte aus, auch nach der Umwandlung zum Staatstheater sei noch einiges hinsichtlich Zuständigkeit „in der Schwebe”. 	Foto: Monika Grunert Glas (Foto: Monika Grunert Glas)
Das Augsburger Theater ist ein Sanierungsfall: Wie man gestern vor Gericht erfuhr, auch hinsichtlich der Buchhaltung. Eine Mitarbeiterin sagte aus, auch nach der Umwandlung zum Staatstheater sei noch einiges hinsichtlich Zuständigkeit „in der Schwebe”. Foto: Monika Grunert Glas (Foto: Monika Grunert Glas)
Das Augsburger Theater ist ein Sanierungsfall: Wie man gestern vor Gericht erfuhr, auch hinsichtlich der Buchhaltung. Eine Mitarbeiterin sagte aus, auch nach der Umwandlung zum Staatstheater sei noch einiges hinsichtlich Zuständigkeit „in der Schwebe”. Foto: Monika Grunert Glas (Foto: Monika Grunert Glas)
Das Augsburger Theater ist ein Sanierungsfall: Wie man gestern vor Gericht erfuhr, auch hinsichtlich der Buchhaltung. Eine Mitarbeiterin sagte aus, auch nach der Umwandlung zum Staatstheater sei noch einiges hinsichtlich Zuständigkeit „in der Schwebe”. Foto: Monika Grunert Glas (Foto: Monika Grunert Glas)
Das Augsburger Theater ist ein Sanierungsfall: Wie man gestern vor Gericht erfuhr, auch hinsichtlich der Buchhaltung. Eine Mitarbeiterin sagte aus, auch nach der Umwandlung zum Staatstheater sei noch einiges hinsichtlich Zuständigkeit „in der Schwebe”. Foto: Monika Grunert Glas (Foto: Monika Grunert Glas)

Ein Teil der Unterschlagungen ist bereits verjährt, deshalb listete Staatsanwalt Benjamin Rüdiger nur 28 Taten aus den Jahren 2013 bis 2017 auf und kam auf eine Summe von 82 350 Euro. Insgesamt jedoch, so gestand der gelernte Einzelhandelskaufmann, der Mitte der 90er Jahre im Kartenvorverkauf des Theaters begann, veruntreute er über 100 000 Euro. Mit der Stadt habe man sich auf die Erstattung von 120 000 Euro verständigt, erklärte sein Verteidiger, Rechtsanwalt Stefan Pfalzgraf.

Maximal 500 Euro habe er pro Tat in bar eingesteckt, räumte der 59-Jährige ein. Doch über die vielen Jahre summierte es sich. Das Geld stammte aus dem Verkauf von Programmheften, den Einnahmen aus Garderobegebühren, etwa beim Opernball, der Abendkasse und Vorverkaufsgebühren. „Buchhalterisch sehr geschickt”, so die Richterin, sei es dem Angeklagten gelungen, seine Taten zu verschleiern.

Ein Polizeibeamter berichtete, der Gesamtpersonalratsvorsitzende Michael Egger habe zehn Jahre lang unermüdlich die Zustände des anfälligen Kontrollsystems angemahnt, passiert sei nichts. Zwar habe das Theater seine Aufsichtspflicht nicht so ausgeführt, wie es hätte sein müssen, bilanzierte Ute Bernhard, doch könne man diesem das nicht vorwerfen: „Die Personaldecke war, wie so oft im öffentlichen Dienst, dünn.” Bei den regelmäßigen Kassenprüfungen und auch Kontrollen durch Wirtschaftsprüfer fielen die Fehlbeträge jedenfalls nicht auf. Erst als ein neuer Wirtschaftsprüfer eingesetzt wurde, entdeckte sie dieser.

Der 59-Jährige blieb mit seinen Auskünften, was er denn mit dem Geld gemacht habe, schwammig. Urlaube? Teure Restaurantbesuche? Luxus? Der Staatsanwalt hätte es gern genau gewusst, doch der Angeklagte schüttelte den Kopf. Sein Gehalt von etwa 1800 Euro netto habe eben nicht gereicht. Waren es die Raten für eine Wohnung, die er 2004 kaufte, fragte die Richterin. Auch das verneint der Angeklagte entschieden. Eher die Finanzierung seines Autos habe gedrückt, meinte er, obgleich der Passat Kombi mit 19 000 Euro eigentlich kein so großer Posten ist. Er sprach von einer Schuldenspirale, in die er ab 2010 geraten sei - auch wegen des enormen Kreditrahmens von 60 000 Euro, der ihm eingeräumt worden war. Ute Bernhard wurde schließlich deutlich: Verspielte der Kassenwart das Geld? Auch das bestritt er, und sein Verteidiger meinte, er habe das auch schon überlegt, doch sei es wohl tatsächlich so, dass sein Mandant einfach über seine Verhältnisse gelebt habe: „Er hat halt mal ein, zwei Hosen mehr gekauft.” Letztlich blieb offen, wo die sechsstellige Summe versickert ist.

Als man dem 59-Jährigen auf die Spur kam, räumte er sofort alle Vorwürfe ein und arbeitete an der Aufklärung mit. Das hielt ihm das Gericht zugute. Bis Juli war der Mann zudem wegen Depressionen krank geschrieben. Nun ist offen, wie es mit ihm beruflich weitergehen wird. Im September, berichtet er, stehe ein Gespräch mit einer Beraterin vom Arbeitsamt an.

Staatsanwalt Rüdiger plädierte auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die man zur Bewährung aussetzen könne: Bislang hatte sich der Angeklagte nichts zuschulden kommen lassen. Allerdings forderte der Ankläger zusätzlich die Zahlung von 15 000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Verteidiger Pfalzgraf bat erfolgreich, von der Geldauflage abzusehen, und meinte, mit einer Bewährungsstrafe von einem bis eineinhalb Jahren sei der Gerechtigkeit genüge getan. Der 59-Jährige hat seine Wohnung verkauft, um alles wiedergutmachen zu können. So entstand der Stadt letztlich kein Schaden.


Von Monika Grunert Glas
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