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Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Alles für den „Märchenkönig“: Ehemaliger Geschäftsführer des Füssener Festspielhauses in Augsburg vor Gericht

Er war erfolgreicher Geschäftsmann und Millionär, ehe er gemeinsam mit seinem Bruder das bundesweit für das Musical über den „Märchenkönig“ Ludwig II. bekannte Festspielhaus in Füssen am Forggensee übernahm. Dann aber folgte der Abstieg: Nach über fünf Millionen Euro investiertem Privatvermögen und einem verpassten Insolvenzantrag musste sich der 72-jährige Mann am Montag vor dem Augsburger Amtsgericht wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs, Bankrott und Verletzung der Buchführungspflicht verantworten.Dem ehemaligen Geschäftsführer des Musiktheaters Füssen warf die Staatsanwaltschaft vor, trotz im September 2014 eingetretener Zahlungsunfähigkeit keinen Insolvenzantrag gestellt zu haben und über zwei Jahre hinweg weiterhin im Namen der Gesellschaft Waren bestellt und Dienstleistungen in Anspruch genommen zu haben.

Der 72-jährige Angeklagte verständigte sich mit seinen Verteidigern Werner Beulke und Markus Huber sowie Staatsanwalt Benedikt Weinkamm und dem Schöffengericht um Vorsitzenden Richter Julian Küffer darauf, dass er sich in den Punkten der vorsätzlichen Pflichtverletzung bei Zahlungsunfähigkeit, auch Insolvenzverschleppung genannt, und der Buchführungspflichtverletzung schuldig bekenne. Im Gegenzug würden die Anklagepunkte des Betrugs und Bankrotts fallen gelassen. In seinem Geständnis beschrieb der Angeklagte, dass es ihm stets wichtig gewesen sei, dass „die Löhne weiterhin gezahlt werden und der Geschäftsbetrieb am Laufen bleibt“.

Darum habe er sich das Geld, das die Anfertigungen von Bilanzen gekostet hätten, gespart. Er habe laut Aussagen eines als Zeugen geladenen Kriminalbeamten immer wieder mit einigen Investoren und Käufern verhandelt. Eines Tages habe er jedoch einen Anruf seines Anwalts bekommen, dass er nicht weiter der Geschäftsführer sei. Nach einem Treffen mit seinem eigentlich nicht mehr geschäftsfähigen demenzkranken Bruder stellte sich heraus, dass der Neffe des Angeklagten eine Gesellschafterversammlung ohne den 72-Jährigen einberufen und die Situation des kranken Bruders ausgenutzt hatte, um mit dessen Unterschrift den Angeklagten abzusetzen. Neuer Geschäftsführer wurde also 2016 zunächst der Neffe, der den Angeklagten bei der Polizei wegen Insolvenzverschleppung anzeigte.

Der Angeklagte hatte zuvor noch mit einem Interessenten darüber verhandelt, das Festspielhaus für zehn Millionen Euro zu verkaufen. Nach der Insolvenz hat eben dieser Interessent das Musiktheater für sechs Millionen Euro erworben.

In der Tätigkeit als Geschäftsführer zwischen 2010 und 2016 hatte der 72-Jährige insgesamt fünf Millionen Euro in das Festspielhaus investiert. „Jetzt ist alles weg, ich habe nichts mehr“, erklärte der Angeklagte, der alle Immobilien verkaufen musste und sich zudem in einer Privatinsolvenz befindet. Das Schöffengericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung.

Der über 40 Jahre im Vieh- und Fleischhandel reich gewordene 72-Jährige erklärte, dass er sehr zufrieden mit dem Urteil sei, „weil der Vorwurf des Betrugs weg ist“. Der jetzige Investor hat seine Pläne eines Hotels neben dem Festspielhaus übernommen.


Von Patrick Bruckner
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