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Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Mit Pfefferspray gegen Baumfällungen am Herrenbach? 39-jährige Demonstrantin vor Gericht

Wenn es um Eingriffe in die Natur geht, löst das bei vielen Menschen starke Emotionen aus. So wohl auch bei den rund 30 Demonstranten, die sich am 29. März 2018 am Herrenbach versammelt hatten, um ihr Missfallen gegenüber den dort von der Stadt verordneten Baumfällungen auszudrücken. Eine 39-Jährige musste sich nun vor dem Amtsgericht Augsburg wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Ihr wird vorgeworfen, an diesem Tag einem Sicherheitsmitarbeiter Tierabwehrspray in die Augen gesprüht zu haben.
Der Geschädigte selbst sagte am Verhandlungstag am Montag nicht als Zeuge aus. Allerdings erzählte eine Polizistin, die an dem Morgen der Baumfällungen am Herrenbach im Einsatz war, wie sie den Vorfall erlebte.
Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, die den Bereich während der Fällarbeiten absperren sollten, hatten die Polizei um Unterstützung gebeten. Als die Beamtin am Herrenbach ankam, war es bereits zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Security-Mann und der Angeklagten gekommen. Sie hätten sich an der Absperrung lautstark gestritten, der Mann innerhalb, die Frau außerhalb des abgesperrten Bereichs.
Außerdem hielt die heute 39-Jährige eine Dose mit Tierabwehrspray in der Hand. Der 37-Jährige erzählte damals der Polizei, die Demonstrantin habe versucht, über die Absperrung zu klettern. Als er sie davon abhalten wollte, habe sie ihm das Spray ins Gesicht gesprüht. „Er hat ein rotes Auge gehabt, ob gesprüht worden ist, haben wir nicht feststellen können”, erinnerte sich die Polizeibeamtin. Dem Verletzten wurden in einem Rettungswagen die Augen ausgespült, daraufhin konnte er seine Arbeit fortsetzen. Die Polizistin nahm der 39-Jährigen das Spray ab und erteilte ihr einen Platzverweis. Die Angeklagte bestritt, dass sie das Pfefferspray eingesetzt hatte. Außerdem habe der Mitarbeiter sie so stark am linken Unterarm gepackt, „dass ich erst dachte, er bricht mir den Arm.” Eventuell habe der Mann schon vor der Auseinandersetzung Probleme mit seinem Auge gehabt. Vielleicht habe er ja einen Splitter der Baumfällarbeiten ins Auge bekommen.

Gegen die Aussage des Mitarbeiters spricht, dass das sichergestellte Tierabwehrspray einen grünen Farbstoff enthält, der eigentlich dazu dienen soll, einen möglichen Angreifer im Nachhinein einfach zu identifizieren. „Der Herr hat definitiv keine grünen Spuren im Gesicht gehabt”, sagte allerdings die Polizistin. Außerdem erkundigte sich Richterin Ulrike Ebel-Scheufele, welche Folgen Pfefferspray unter normalen Umständen für ein Opfer hat. Auf das Pfefferspray der Polizei würden die Getroffenen oft gar nicht reagieren, erzählte die Polizeibeamtin, vor allem unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. „Bei normalem Pfefferspray gehen die sofort auf die Knie.” Aufgrund der Versammlung hätte die Angeklagte das Spray eigentlich gar nicht mit sich führen dürfen.
Am Ende der Verhandlung sah Richterin Ebel-Scheufele zwei Möglichkeiten: Entweder könne das Verfahren eingestellt werden, da keine grünen Spuren am Geschädigten festgestellt wurden, oder die Staatsanwaltschaft könne ein Sachverständigengutachten fordern, um festzustellen, ob das Pfefferspray benutzt wurde, und inwiefern die grüne Färbung hätte feststellbar sein müssen. Die Angeklagte gab an, dass sie mit der Dose noch nie gesprüht habe. Auch am Sprühkopf konnten die Prozessteilnehmer keine Rückstände erkennen.
Die Staatsanwaltschaft hielt die Ausführungen der Angeklagten und der Verteidigung nicht für glaubwürdig und forderte deshalb ein Gutachten. Bis dieses vorliegt, wird das Verfahren ausgesetzt.


Von Laura Türk
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