Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 20.03.2018 12:00

Ministerium stellt Schwangere frei

Schwangere und das ungeborene Leben, das sie in sich tragen, sind verschiedenen Gefahren ausgesetzt. Im Falle der Influenza besteht für Schwangere das Risiko, schwer zu erkranken oder gar zu sterben. Damit steigt auch die Gefahr von Komplikationen wie einer Totgeburt oder einer Frühgeburt.

Um dies zu verhindern, hat das Bayerische Bildungs- und Wissenschaftsministerium deshalb in der vergangenen Woche schwangere Lehrkräfte von der Unterrichtstätigkeit freigestellt - und zwar bis zum Beginn der Osterferien, also kommenden Freitag. Das Ministerium bezieht sich auf arbeitsmedizinische Empfehlungen für die Schulen in Bayern und den Verlauf der Influenzafälle. Entsprechendes gilt auch für schwangere Verwaltungsangestellte. Ebenso sollen schwangere Schülerinnen den Unterricht nicht mehr besuchen.

Am Deutschherren-Gymnasium sowie an der Aichacher Realschule wurden bislang keine Lehrkräfte zwangsbeurlaubt. Bei den Grund- und Mittelschulen im Wittelsbacher Land hingegen traf die Anweisung aus dem Ministerium vier Lehrerinnen. Das teilte Carola Zankl vom Staatlichen Schulamt auf Nachfrage mit.

Das Bildungs- und Wissenschaftsministerium verspricht, den Unterricht trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen bestmöglich sicherzustellen. Dazu wird unter anderem auf schulinterne Lösungen zurückgegriffen. Zusätzlich werden Lehrkräfte, die den Kontakt zwischen den Grundschulen und weiterführenden Schulen sicherstellen und dafür weniger Unterrichtsverpflichtung haben, derzeit voll im Unterricht an ihrer Stammschule eingesetzt. Auch Förderlehrkräfte werden verstärkt für Unterricht in der Klasse herangezogen. Externe Evaluationen werden bis zu den Osterferien ausgesetzt.

Bei schwangeren Erzieherinnen greift die Direktive des Bildungs- und Wissenschaftsministeriums übrigens nicht. Laut Patrick Kamenka vom Personalamt der Stadt Aichach erhalten werdende Mütter, die in einem städtischen Kindergarten arbeiten, aber in den meisten Fällen ohnehin ein Beschäftigungsverbot. Sobald eine Erzieherin meldet, dass sie schwanger ist, beurteilt der Betriebsarzt, inwieweit eine Gefährdung vorliegt. Rund 80 Prozent, so Patrick Kamenka, dürfen dann - zum eigenen Schutz und zum Schutz des ungeborenen Lebens - nicht mehr arbeiten.


Von Wolfgang Glas
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