Gleich zu Beginn ließ die Vorsitzende Richterin durchblicken, dass der Bebauungsplan wohl aufgehoben werden müsse, die Klage also erfolgreich sein werde. Gleichzeitig bat sie die Klägerseite freundlich darum, dennoch im eigenen Interesse über eine Rücknahme der Klage nachzudenken. Warum, das wurde schnell deutlich.
Zum einen machten formelle Gründe dem Bebauungsplan den Garaus. Nicht-Juristen dürften sich verwundert die Augen reiben: Das dicke Planpaket samt Begründung war in einem Schnellhefter abgelegt, muss aber nach neuester Rechtssprechung offensichtlich durch eine „körperliche Schnur” zusammengehalten werden. Jede einzelne Seite muss vom Bürgermeister persönlich unterschrieben werden. Im Digitalzeitalter eine erstaunliche Regelung, die offensichtlich derzeit gerade höchstrichterlich überprüft wird - zumal unter diesen Voraussetzungen wohl zahllose Bebauungspläne im Wittelsbacher Land nichtig sein dürften.
Viel entscheidender für den Verlauf der Verhandlung war freilich der materielle Grund für das Urteil. Demnach ging die Stadt mit den im Bebauungsplan deklarierten Erweiterungsflächen für die Mühle zu weit. Von einer „sehr großzügigen Ausweisung” sprach Judith Müller und unterstrich vorsichtig, dass es im Falle einer Unwirksamkeit der Planung und einer eventuellen Neuauflage - Müller: „Sofern die Stadt das überhaupt möchte” - ein solches Entgegenkommen sicher nicht mehr geben könne, der Betrieb vielmehr auf seinen jetzigen Bestand zurückgeführt werde. Es gebe schließlich auch noch andere Interessen, so die Richterin mit Blick auf die Anwohner jenseits des Griesbacherls.
Ein ausführlicher Bericht dazu in der Samstagausgabe der Aichacher Zeitung und im E-Paper