Investoren und Unternehmen durch die Vorgabe, Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen an ihren Neubauten anzubringen, dazu zu verpflichten, einen Beitrag zur Energiewende zu leisten, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Nur, dass im „begründeten Einzelfall“ Bau- und Umweltausschuss Ausnahmen von der Solarpflicht genehmigen können, öffnet die Türen für Lobbyarbeit derer, die aus welchen Gründen auch immer auf Solarmodule auf ihren Dächern verzichten wollen. Im Sinne der Energiewende bleibt zu hoffen, dass Bau- und Umweltausschuss nur selten „begründete Einzelfälle“ sehen werden.