Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 01.10.2023 23:00

Grundsatzdiskussion über Wohnraum auf dem Dorf

Zwei Bebauungspläne sorgten bei der Sitzung des Aichacher Stadtrats am Donnerstagabend für intensive Diskussionen, die eher überraschend kamen. Denn die Verfahren „Pfarrer-Steinacker-Straße” und „Östlich der Augsburger Straße”, beide in Ecknach, laufen bereits einige Zeit, waren in der jüngsten Bauausschusssitzung genau besprochen und in allen Punkten einstimmig oder mit nur einer Gegenstimme dem Stadtrat empfohlen worden.

Dort meldete aber Madlen Federlin für die Grünen-Fraktion grundlegende Bedenken an. Angesichts der Wohnungsnot seien die Beschränkungen bei der Zahl der Wohnungen beziehungsweise bei den Stockwerken und der Geschoßflächenzahl nicht zeitgemäß. Die Grünen wollten also auch in den Ortsteilen eine stärkere Nachverdichtung, um mehr Wohnraum zu schaffen, ohne zu viel Fläche zu verbrauchen.

Beide Bebauungspläne werden aber mit dem Ziel - das war die Maßgabe des Stadtrates - aufgestellt, eine zu starke Nachverdichtung in kleinen Orten zu verhindern und den dörflichen Charakter zu erhalten. Die Diskussion ist eine grundsätzliche, die derzeit auch andernorts geführt wird. Wie viel Nachverdichtung ist notwendig, wie viel ist vertretbar, wie viel kann als maßvoll gelten?

Alles sehr diskussionswürdig. Bei einigen Stadtratsmitgliedern sorgte allerdings für Verwunderung, dass die grundlegenden Punkte der Bebauungspläne erst jetzt, nachdem die Verfahren schon lange dauern, in Frage gestellt wurden. Die zunehmend ausgreifende Diskussion beendete schließlich ein Antrag von Bettina Stief (FWG). Sie forderte ein Ende der Debatte, was im Gremium auf breite Zustimmung stieß. Verärgert zeigte sich jedoch Dr. Michael Zott (Grüne). Er stand als Einziger noch auf der Rednerliste, kam folglich nicht mehr zu Wort und verließ die Sitzung. In der Folge stimmten die Grünen zusammen mit Helmut Beck (CSU) gegen die behandelten Bebauungspläne, bei „Östlich der Augsburger Straße” votierte auch Lothar Bahn (FWG) dagegen.

An den Empfehlungen des Bauausschusses änderte sich nichts. Der Plan „Pfarrer-Steinacker-Straße” wird weiter geführt, es bleibt bei der Beschränkung der Wohnungen je nach Grundstücksgröße. So können auf einem 600 Quadratmeter großen Grundstück maximal zwei Wohnungen je Gebäude gebaut werden, auf einem 1600 Quadratmeter großen vier, bei noch größeren Flächen fünf. Es bleibt bei maximal zwei Vollgeschossen.

Bei „Östlich der Augsburger Straße” löste man, wie schon berichtet, das Areal gegenüber des Fußballplatzes heraus. Dafür wird ein eigener Bebauungsplan aufgestellt und eine Veränderungssperre erlassen. Der andere Bereich wird von einem sogenannten qualifizierten zu einem einfachen Bebauungsplan. Der geht auf die Einwände der Grundstückseigentümer zum Teil ein. Die Bebauung wird von Norden nach Süden und von Westen nach Osten abgestuft, die Zahl der Wohneinheiten ebenso von drei bis acht. Die Zahl der Geschosse ist nicht mehr festgelegt. Dort ist also gegenüber den ursprünglichen Plänen mehr Verdichtung möglich.

Unproblematisch war der letzte Schritt bei der Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Oberwittelsbach. Wie vom Bauausschuss empfohlen, fasste der Stadtrat hier den Satzungsbeschluss. Wie berichtet, kann der Zaun nun die Grünflache außerhalb der Module umfassen. Außerdem gab der Betreiber der Anlage eine Haftungsübernahme für Schäden durch herabfallende Äste, umgekippte Bäume oder Unwetterschäden ab. Mit dem einstimmigen Beschluss ist das Verfahren abgeschlossen.


Dr. Berndt Herrmann
Dr. Berndt Herrmann

Redakteur

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