Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Bus-Kartell im Visier der Ermittler

Die Busse fahren unter dem gemeinsamen Logo des AVV, werden jedoch von privaten Firmen betrieben.	Foto: Halil Ölmez
Die Busse fahren unter dem gemeinsamen Logo des AVV, werden jedoch von privaten Firmen betrieben. Foto: Halil Ölmez
Die Busse fahren unter dem gemeinsamen Logo des AVV, werden jedoch von privaten Firmen betrieben. Foto: Halil Ölmez
Die Busse fahren unter dem gemeinsamen Logo des AVV, werden jedoch von privaten Firmen betrieben. Foto: Halil Ölmez
Die Busse fahren unter dem gemeinsamen Logo des AVV, werden jedoch von privaten Firmen betrieben. Foto: Halil Ölmez

Was schon länger zu vernehmen war, ist nun offiziell: Gegen mehrere Busunternehmer aus der Region hat die Augsburger Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. 13 Angeschuldigte sollen bereits vor Jahren ein Kartell gebildet haben, um an lukrative Aufträge im Nahverkehr zu kommen.

Die Anklage richtet sich gegen zwölf Männer und eine Frau, im Alter zwischen 38 und 82 Jahren, allesamt Verantwortliche regionaler Busfirmen. Ihnen wird vorgeworfen, allein in der Zeit von April 2015 bis Januar 2017 in zwölf Fällen durch Absprachen an Aufträge in einem Umfang von rund 71 Millionen Euro gekommen zu sein.

Im öffentlichen Nahverkehr geht es um viel Geld. Fahrgäste finanzieren das System mit ihren Tickets mit, der Staat gleicht Verluste aus. In der Region fahren die Busse alle unter dem gemeinsamen Logo des Augsburger Verkehrsverbunds (AVV). Betrieben werden die Linien allerdings von privaten Firmen oder von der Regionalbus Augsburg GmbH (RBA).

Die jetzige Anklageerhebung bezieht sich auf neun Busfirmen im Bereich des AVV und des Landkreises Dillingen.

Insgesamt habe sich das seit Mai 2016 anhängige Ermittlungsverfahren gegen 25 Beschuldigte gerichtet, erklärt Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai. Bei sieben Beschuldigten seien die Verfahren jedoch eingestellt worden, da ein Tatnachweis nicht geführt werden konnte. Bei fünf Beschuldigten erfolgte eine Verfahrenseinstellung „wegen geringen Verschuldens gegen Zahlung von Geldauflagen oder ohne Auflagen”, berichtet der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die seit 2006 getroffenen Absprachen sollen darauf abgezielt haben, „die marktbeherrschende Stellung der jeweiligen Unternehmen im ÖPNV zu sichern”, sagt Nickolai.

Das mutmaßliche Kartell flog im Frühsommer 2016 auf. Ermittler durchsuchten Geschäftsräume in Augsburg. Die Beamten wurden fündig: Ein zehn Jahre altes Dokument soll beweisen, dass die Beteiligten sich verpflichteten, sich beim Betrieb der Buslinien keine Konkurrenz zu machen.

Das Strafgesetzbuch sieht für wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen für jede Tat eine Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Über die Zulassung der Anklage zum Hauptverfahren sei noch nicht entschieden worden. Wenn es soweit kommt, wird den Unternehmern vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Augsburg der Prozess gemacht. (jaf)


Von Janina Funk

Redakteurin Augsburg-Redaktion

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