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„Atmosphärische Störungen”: Stadt äußert sich zu Vorwürfen gegen die Verwaltung

Die Ausschussgemeinschaft aus Freie Wähler, Linke, ÖDP und Polit-WG hat jüngst mit harschen Vorwürfen gegen die Stadtverwaltung Aufregung ausgelöst.
In ihrer Pressemitteilung berichtet die Ausschussgemeinschaft davon, dass der Stadtrat „regelmäßig vom Rechnungsprüfungsamt über Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung” informiert werde.
Ob es in Ordnung ist, dass ein städtischer Mitarbeiter für vier Euro pro Quadratmeter eine städtische Wohnung an der Maximilianstraße gemietet hat, soll aktuell ein vom Rechnungsprüfungsamt bestellter unabhängiger Gutachter klären (wir berichteten).
Weiter behaupten die sechs Stadträte der Ausschussgemeinschaft, dass im „städtischen Bürgeramt eine Kassenprüfung nicht möglich ist, da dies vom Bürgeramt behindert beziehungsweise verhindert wird”. Dazu liegt mittlerweile eine Stellungnahme der Stadt vor: „Die vormalige Einschätzung eines Mitarbeiters des Rechnungsprüfungsamtes, wonach das Bürgeramt sich bei verschiedenen Kassenprüfungsanordnungen unkooperativ verhalten hätte, ist unzutreffend und wird vom Ordnungsreferat zurückgewiesen.” Alle Prüfvorgänge seien „sachgerecht in konstruktiver Atmosphäre und zur Zufriedenheit aller Beteiligten” durchgeführt worden, heißt es in der Erklärung der Stadt. In einem Einzelfall sei es allerdings zu „atmosphärischen Störungen” zwischen einem Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes und Mitarbeitern des Bürgeramtes gekommen. „Daraus eine Generalaussage abzuleiten ist weder richtig noch zielführend”, weist die Stadt den Vorwurf zurück. Das Bürgeramt habe in „keinster Weise, ebenso wie das Referat, die Kompetenz, Prüfungen des Geldverkehrs zu be- oder verhindern; und auch in keinster Weise die Absicht dazu”.

Weiter erinnern die Stadträte der Ausschussgemeinschaft daran, dass der Bayerische kommunale Prüfungsverband kritisiere, „dass die AGS (Augsburger Gesellschaft für Stadtentwicklung und Immobilienbetreuung) seit 2010 von der Überprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt ausgenommen ist”. Auch dazu gibt es inzwischen eine Stellungnahme der Stadt Augsburg. Darin widerspricht die Stadt der Darstellung in der Pressemitteilung der Ausschussgemeinschaft. Prüfungsrechte nach den Paragrafen 53 und 54 des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) seien natürlich vorhanden - nur keine über Paragraf 54 hinausgehenden Rechte, stellt die Verwaltung fest. Das aber fordert ein entsprechender Stadtratsbeschluss aus dem Jahr 2010 für alle Gesellschaften mit städtischer Beteiligung - ausgenommen, die Gesellschaften sind bereits Mitglied in einem Prüfungsverband, der über die angestrebten Prüfungsmöglichkeiten verfügt. Die AGS nutzt eben diese Ausnahmeregelung. Sie ist laut Stadt Augsburg Mitglied im Verband der Wohnungswirtschaft. „Der Verband prüft mit seinen Wirtschaftsprüfern jährlich die AGS”, heißt es weiter in der Stellungnahme. Das macht offenbar eine zusätzliche Überprüfung nicht notwendig.


Markus Höck
Markus Höck

Redakteur Augsburg-Redaktion

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