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Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Amtsgericht Augsburg: Zwei Jahre Bewährung für sexuellen Missbrauch von Kindern in 98 Fällen

98 Mal hat ein 61-Jähriger die Nichte seiner Lebensgefährtin sexuell missbraucht. Er entblößte jeweils ihren Unterkörper und berührte sie im Intimbereich. Als die Übergriffe begannen, war das Mädchen erst sieben Jahre alt. Nun musste sich der Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und dem Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten.

Beinahe eine halbe Stunde braucht die Staatsanwältin, um die Anklageschrift zu verlesen. Um jeden der 98 Missbrauchsfälle zu schildern, die sich auf Familienfeiern, während Übernachtungen bei der Tante und sogar während eines Ausflugs in den Zoo in der Toilette abspielten. Immer wieder, über fünf Jahre hinweg, hat der Angeklagte das Mädchen im Intimbereich angefasst. Auch auf die einzelnen kinderpornografischen Bilder und Videos geht die Staatsanwältin ein. Der 61-Jährige, der seit einigen Monaten in der JVA Gablingen in Untersuchungshaft sitzt, wirkt auf den ersten Blick unberührt, spielt aber unter dem Tisch nervös mit seinen Fingern.

Bereits vor der Verhandlung haben der Angeklagte und die mittlerweile 28-jährige Geschädigte eine Täter-Opfer-Ausgleichsvereinbarung unterzeichnet. Darin räumt der 61-Jährige seine Taten ein und bedauert sein Verhalten. Er erklärt sich außerdem bereit, 24 000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer zu bezahlen. Des Weiteren stimmt er zu, sich künftig von der 28-Jährigen fernzuhalten und eine Therapie zu machen.
Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht kommen zu Beginn der Verhandlung zu einer Verständigung: Wenn der Angeklagte sich geständig zeigt, sich bereit erklärt, 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu bezahlen, eine Sexualtherapie macht und sich der Geschädigten nicht mehr nähert, wird seine Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

So räumt der 61-Jährige die Taten auch vollumfänglich ein. Er habe die Geschädigte als harmoniebedürftiges und nähesuchendes Mädchen erlebt und da seien seine Hemmungen gefallen. Heute schäme er sich und sehe ein, dass er Hilfe brauche. Den Besitz kinderpornografischer Bilder und Videos gibt er ebenfalls zu. Er habe im Internet nach einem FKK-Urlaub gesucht und sei dabei auf verschiedene Unterseiten gelangt. „Ich habe an diesem Abend zu viel Alkohol getrunken und das einfach geschehen lassen“, versucht er sein Verhalten zu erklären. Er wolle sich außerdem gerne bei der 28-Jährigen entschuldigen.
Die Geschädigte aber, legt auf diese Entschuldigung keinen Wert. Noch immer ist sie in therapeutischer Behandlung, leidet manchmal an Angstzuständen und Schlaflosigkeit. „Vor allem in München in der U-Bahn hatte ich in den letzten Jahren immer Angst, ihm zu begegnen“, berichtet sie. Beide leben mittlerweile in München. Sie lerne aber in der Therapie, mit den Geschehnissen umzugehen.
Warum sie den 61-Jährigen erst jetzt angezeigt habe, will die Richterin von der 28-Jährigen noch wissen. „Als die Übergriffe mit 12 aufhörten, war ich einfach nur froh, dass es vorbei war“, antwortet die Geschädigte. Sie sei sich aber außerdem nicht sicher gewesen, ob ihr jemand glauben würde.
In den Zeugenstand gerufen wird auch der Polizeibeamte, der im vergangenen Jahr die Zeugenaussage der 28-Jährigen aufgenommen hat. Er habe keinen Zweifel an ihrer Aussage gehabt, sagt er. Sie habe ruhig gewirkt und gezielt auf Fragen geantwortet.

Der 61-Jährige, der Maschinenbau und Soziologie studiert hat, ist nicht vorbestraft. Er ist verheiratet und hat eine 16-jährige Stieftochter. Seit Juni lebt er von seiner Frau getrennt. Vor allem sein umfassendes Geständnis, mit dem er der Geschädigten eine umfangreiche Aussage vor Gericht erspart hat, halten Staatsanwältin und Verteidiger dem Angeklagten in den Schlussplädoyers zugute. Ebenso, dass er sich auf einen Täter-Opfer-Ausgleich eingelassen habe, keine Vorstrafen habe und zu einer Therapie bereit sei.
Statt sich zu entschuldigen, sagt der Angeklagte in seinem letzten Wort, wie schlimm für ihn die Erlebnisse in der Untersuchungshaft gewesen seien. Auch diese Erfahrung wolle er in seiner Therapie verarbeiten. Erst als die Richterin noch einmal nachhakte, ob er sonst nichts zu sagen habe, rang er sich zu einer Entschuldigung durch.
Das Schöffengericht schließt sich in seinem Urteil den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung an und verurteilt den 61-Jährigen zu zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung. Darüber hinaus muss er die Auflagen erfüllen, die in der Verständigung bereits ausgehandelt wurden.

Von Kristin Deibl


Von Kristin Deibl
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