Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Wo in Augsburg das Abbrennen von Böllern und Co verboten ist

Ausgelassene Stimmung, feucht-fröhliche Feiern und buntes Feuerwerk sind für viele an Silvester ein Muss. Dass besonders diese Kombination aber gefährlich werden kann und in Augsburg immer wieder für schwere Verletzungen sorgt, wissen Polizisten und Einsatzkräfte der Feuerwehr aus der Erfahrung der vergangenen Jahre. In einigen Bereichen in der Innenstadt ist das Böllern allerdings sowieso verboten.

Es ist eine lange Liste an Orten in der Stadt, die feuerwerksfrei bleiben sollen (siehe Infokasten). Das Ordnungsreferat hat die Auflistung erstellt. Mit ihrer Hilfe soll der Schutz der „auf engstem Raum Feiernden sowie der historischen Bausubstanz“ gewährleistet werden, erklärt Ordnungsreferent Dirk Wurm und appelliert an die Vernunft der Beteiligten.

„Unter Alkoholeinfluss wird oft vergessen, dass Silvesterraketen und Böller auch Gefahren bergen“, warnt die Berufsfeuerwehr Augsburg. So sei es kein Wunder, dass es alljährlich schwere Verletzungen und Brände gebe. Unfälle könne man vermeiden, indem man nach erhöhtem Alkoholkonsum keine Feuerwerkskörper zünde, Böller und Raketen, die nach dem Anzünden nicht explodieren, keinesfalls erneut entzünde, Feuerwerkskörper nie in der Hand zünde und deren Flugbahn stets so ausrichte, dass keine Menschen oder Gebäude getroffen würden. Diesen Rat befolgten am 31. Dezember 2012 einige Feiernde offenbar nicht. Eine Rakete landete auf dem Balkon eines Seniorenheims im Stadtteil Pfersee und verursachte dort einen schweren Brand. „Auf Balkonen und Dachvorsprüngen gelandete, durch Dachluken, Fenster, Türen und Tore eingedrungene pyrotechnische Artikel sind jedes Jahr die Ursache für verheerende Brände“, informiert die Berufsfeuerwehr.
Wichtig beim Kauf des Feuerwerks ist das sogenannte BAM-Prüfzeichen. Artikel mit diesem Zeichen wurden von der Bundesanstalt für Materialforschung geprüft und gelten als sicher. Wer mit nicht gekennzeichneten Feuerwerkskörpern erwischt wird, mache sich strafbar, warnt das Polizeipräsidium Schwaben Nord.

Ebenso wer Pyrotechnik an Personen unter 18 Jahren abgibt oder sein Feuerwerk außerhalb des erlaubten Zeitraums oder in Tabuzonen zündet. Je nach Fall reicht das Strafmaß dann von 100 Euro Bußgeld bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Denn „Bußgelder schmerzen, aber schwere Verletzungen schmerzen noch viel mehr“, ist die Polizei überzeugt.

In folgenden Bereichen der Innenstadt ist es am 31. Dezember und 1. Januar dem Ordnungsreferat zufolge verboten, Feuerwerke und andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II abzubrennen:

•Rathausplatz
•Philippine-Welser-Straße
•Martin-Luther-Platz und Annastraße im Bereich der Annakirche
•Steingasse von der Einmündung Philippine-Welser-Straße/ Rathausplatz bis Anwesen Nummer 8
•Maximilianstraße von der Einmündung Perlachberg bis Apothekergässchen
•Fischmarkt
•Welserplatz mit angrenzendem Teil der Annastraße und Unter dem Bogen
•Moritzplatz mit angrenzendem Teil der Bürgermeister-Fischer-Straße
•Fuggerplatz rund um das Fuggerdenkmal
•Platz um den Merkurbrunnen
•Willy-Brandt-Platz
•An den Willy-Brandt-Platz angrenzender Teil der Jakoberwallstraße
•An den Willy-Brandt-Platz angrenzender Teil der Straße Am Vogeltor

Kristin Deibl


Von Kristin Deibl
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