Die Polizei weist darauf hin, dass das Tragen von Fahrradhelmen beim Radfahren einen erheblichen Gewinn an Sicherheit bieten kann. Bei einem Sturz mit einer für das Radfahren üblichen Geschwindigkeit von 15 bis 20 Stundenkilometern kann ein Aufprall mit dem ungeschützten Kopf erhebliche Verletzungen nach sich führen, die ein Helm verhindern oder zumindest stark abmildern würde.