Der Leiter eines Versicherungsseminars in Bobingen, der im Juni vor dem Amtsgericht Augsburg wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe verurteilt worden ist, hat gegen dieses Urteil Widerspruch eingelegt. Nun soll sich das Landgericht erneut mit dem Fall beschäftigen.
Während die 26-jährige Schulungsteilnehmerin vor dem Amtsgericht geschildert hatte, wie der 33-Jährige sie in einem Bobinger Hotelzimmer gegen ihren Willen festhielt und sexuelle Handlungen an ihr verübte, behauptete der Angeklagte, alles, was zwischen ihnen passiert sei, sei einvernehmlich geschehen. Das Gericht rief an insgesamt drei Verhandlungstagen zahlreiche Zeugen auf und hielt letzten Endes die Aussage der jungen Frau für glaubwürdiger. Der Seminarleiter wurde wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Der Familienvater hatte vor dem Amtsgericht bis zuletzt daran festgehalten, dass nichts gegen den Willen der 26-Jährigen geschehen sei. Nun hat er gegen das Urteil Widerspruch eingelegt.