Das Schwurgericht des Landgerichts Augsburg hat am 29. März drei Angeklagte im Alter zwischen heute 33 und 38 Jahren wegen versuchten schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls und schwerer Körperverletzung zu Freiheitsstrafen zwischen sieben Jahren und sieben Jahren neun Monaten verurteilt. „Das Urteil ist nach Rücknahme sämtlicher eingelegter Revisionen seit dieser Woche rechtskräftig”, teilte am Freitag das Landgericht Augsburg mit.
Großes Aufsehen hatte der Fall erregt, weil die Täter mit äußerster Brutalität vorgegangen waren. Ausgangspunkt der Straftaten war, dass der Angeklagte M. aufgrund finanzieller Schwierigkeiten Ende des Jahres 2021 den Plan entwickelte, in das Haus der Geschädigten im Augsburger Stadtteil Bergheim einzudringen und das dort aufbewahrte Bargeld zu entwenden.
Aufgrund einer geschäftlichen Beziehung zum Geschädigten hatte der Angeklagte M. Kenntnis, dass im Haus größere Bargeldbestände lagerten. Zur Umsetzung des Plans warb der Angeklagte M. die Angeklagten B. und S. an, die letztlich am 19. Dezember 2021 in das Haus einstiegen.
„Von allen Tatbeteiligten war im Falle einer ergebnislosen Suche nach Geld von Anfang an geplant, gegebenenfalls mittels Anwendung körperlicher Gewalt das Geldversteck in Erfahrung zu bringen”, so das Landgericht.
Nachdem die Angeklagten B. und S. sich entdeckt fühlten, gaben sie das ursprüngliche Ziel auf und schlugen massiv auf die Geschädigten ein, die schwer verletzt wurden. Die Geschädigten waren mehrere Wochen im Krankenhaus beziehungsweise einer Reha-Klinik. Unter anderem erlitten beide Geschädigte eine Einschränkung der Sehkraft. Der Geschädigte verlor sogar vollständig das Augenlicht auf dem linken Auge. (pm)