Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 31.08.2023 23:00

Unwetterschäden: Finanzielle Hilfe

Die Staatsregierung unterstützt nach dem Unwetterwochenende bei existenzbedrohenden Schäden. Antragsformulare gibt es beim Landratsamt.

Das bayerische Kabinett hat beschlossen, für die von den Unwettern und vor allem von Hagel besonders stark betroffenen Gebiete finanzielle Hilfen bereitzustellen. Auch im Landkreis Aichach-Friedberg können Privathaushalte auf finanzielle Unterstützung hoffen. Die „Finanzhilfeaktion 26./27. August 2023“ des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vergibt Zuschüsse als Notstandsbeihilfen entsprechend den Härtefondsrichtlinien. Voraussetzung ist, dass private Gebäude oder bauliche Anlagen durch das Hagelunwetter am vergangenen Wochenende so geschädigt wurden, dass die Geschädigten ohne staatliche finanzielle Unterstützung in eine existentielle Notlage zu geraten drohen. Bei Schäden an Gebäuden und Räumen, insbesondere an Wänden und Fußböden, sind die Ausgaben förderfähig, die erforderlich sind, um die Gebäude oder Räume wieder benutzbar zu machen.

Der Fokus der Finanzhilfeaktion liegt auf Hagelschäden. Schäden durch Starkregen oder Überschwemmungen, die zu einer Existenzgefährdung der Betroffenen führen, können ebenfalls gemeldet werden. Das Landratsamt Aichach-Friedberg leitet diese an die Regierung von Schwaben weiter.

In Zusammenhang mit den Unwetterschäden sind die Finanzämter ermächtigt, in begründeten Einzelfällen Privatpersonen und Unternehmen steuerliche Erleichterungen zu gewähren.

Antragsformulare für die Finanzhilfen sind auf der Internetseite des Landratsamts Aichach-Friedberg bereitgestellt. Anträge müssen bis spätestens 31. Oktober beim Landratsamt eingereicht werden: Landratsamt Aichach-Friedberg, Münchener Straße 9, 86551 Aichach oder per E-Mail an poststelle@lra-aic-fdb.de. Ansprechpartnerin bei Fragen ist Miriam Schlickenrieder, Telefon 08251/92-210.

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