Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 27.02.2015 12:00

Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafe für Raimund M.

Claudia Scherle und Andrea Eisenbarth  plädierten gestern im Augsburger Polizistenmordprozess. Sie fordern die Höchststrafe. 	Foto: Tanja Marsal (Foto: Tanja Marsal)
Claudia Scherle und Andrea Eisenbarth plädierten gestern im Augsburger Polizistenmordprozess. Sie fordern die Höchststrafe. Foto: Tanja Marsal (Foto: Tanja Marsal)
Claudia Scherle und Andrea Eisenbarth plädierten gestern im Augsburger Polizistenmordprozess. Sie fordern die Höchststrafe. Foto: Tanja Marsal (Foto: Tanja Marsal)
Claudia Scherle und Andrea Eisenbarth plädierten gestern im Augsburger Polizistenmordprozess. Sie fordern die Höchststrafe. Foto: Tanja Marsal (Foto: Tanja Marsal)
Claudia Scherle und Andrea Eisenbarth plädierten gestern im Augsburger Polizistenmordprozess. Sie fordern die Höchststrafe. Foto: Tanja Marsal (Foto: Tanja Marsal)

Sollte das Gericht dem folgen, wäre es dieselbe Strafe, die dieselbe Kammer im ersten Prozess im Februar 2014 bereits gegen Rudi Rebarczyk verhängt hatte. Der Bruder von Raimund M. ist inzwischen rechtskräftig verurteilt und nach Ansicht des Augsburger Landgerichts und des Bundesgerichtshofs für die Ermordung des Augsburger Polizisten verantwortlich. Seine Revision wurde abgelehnt (wir berichteten). Raimund M., dessen Verfahren wegen vorübergehender Verhandlungsunfähigkeit abgetrennt worden war, sitzt seit September 2014 allein auf der Anklagebank. Ihm werden ebenfalls Mord an Mathias Vieth, versuchter Mord an dessen Kollegin Diana K., die gestern ebenfalls im Gerichtssaal war, sowie vier brutale Raubüberfälle zur Last gelegt.

Die Staatsanwältinnen Andrea Eisenbarth und Claudia Scherle gingen in ihren Plädoyers ausführlich und detailliert auf die Tatvorwürfe ein. Knapp drei Stunden benötigten sie dafür. Am Ende stand für sie fest, dass Raimund M. schuldig ist. Der Friedberger soll sowohl für die „Hinrichtung” des Augsburger Polizisten Mathias Vieth verantwortlich sein, auf den am Boden liegend mehrmals geschossen wurde, als auch für die brutalen Raubüberfälle im Zeitraum zwischen 2002 und 2011.

Da weitere Taten des 61-Jährigen zu befürchten seien und er trotz seiner Parkinsonerkrankung eine normale Lebenserwartung habe, forderte Eisenbarth anschließende Sicherungsverwahrung zu verhängen. Die besondere Schwere der Schuld sei aufgrund des „unbedingten Tötungswillens” zweifelsfrei gegeben gewesen. „Er ist ein Berufskrimineller, besaß viele Waffen, stellte komplizierte Planungen auf, um die Taten zusammen mit seinem Bruder zu begehen und legte eine enorme Brutalität an den Tag”, erläuterte die Anklägerin. All das spreche für die Sicherungsverwahrung.

Raimund M. zeigte keine Reaktion auf die Forderung der Staatsanwaltschaft. Ohnehin machte er gestern einen gleichgültigen Eindruck vor Gericht. Dem Publikum, drehte er - anders als sonst - den Rücken zu. Der Saal war gut gefüllt. Sein Zittern, das nicht immer gleich stark ist, war gestern deutlich zu sehen. Er forderte aber weder Pausen noch eine Unterbrechung der Verhandlung.

Am kommenden Donnerstag werden die Nebenklage-Anwälte und die Verteidiger von Raimund M. ihre Plädoyers halten.


Von Tanja Marsal
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