Der Ansturm hielt sich jedoch im Vergleich zum ersten Prozess, der am 21. Februar 2013 startete, in Grenzen. Mit ein Grund dafür dürfte die Ungewissheit gewesen sein, ob die Verhandlung überhaupt beginnt. Raimund M.s Anwälte Dr. Adam Ahmed und Werner Ruisinger hatten vorab vier Befangenheitsanträge gestellt. Das heißt, sie hatten insgesamt zwölf Richter des Augsburger Gerichts als nicht unvoreingenommen eingestuft, da am Augsburger Landgericht bereits Raimund M.s Bruder Rudi Rebarczyk wegen Mordes an Mathias Vieth Ende Februar 2014 zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. Im Urteil soll Raimund M.s Name knapp 700 Mal genannt sein.