Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 13.03.2024 23:00

Nachbarschaftshilfe bei der Pflege

Privatpersonen, die Menschen mit Pflegebedarf unterstützen, können als sogenannte „ehrenamtlich tätige Einzelpersonen“ Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Dazu ist allerdings ein achtstündiger Einführungskurs nötig. Ein solcher wird am 10. April in Aichach angeboten.

Für die zeitweise Betreuung pflegebedürftiger Menschen und die Unterstützung bei der Haushaltsführung können die gesetzlichen Leistungen, die jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zustehen, auch dann geltend gemacht werden, wenn die Dienstleistungen nicht von einem professionellen Anbieter erbracht werden, sondern von einer Person aus dem sozialen Umfeld. Wer beispielsweise einen Nachbarn oder eine Nachbarin mit stundenweisen Hilfsdiensten – gemeint ist hier nicht die Behandlungspflege – unterstützt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Finanzierung durch die Pflegekasse beantragen.

Notwendig für die Zulassung als „ehrenamtlich tätige Einzelperson“ ist neben persönlichen Voraussetzungen der Nachweis über die Teilnahme an einem Tageskurs. Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben und in einer gemeinsamen Sprache mit der Person mit Pflegebedarf kommunizieren. Berücksichtigt werden Personen ab dem dritten Grad der Verwandtschaft, also ab dem Neffen oder der Nichte. Die Ehrenamtlich tätige Einzelperson darf nicht mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt leben, und die Aufwandsentschädigung muss unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

Das Landratsamt Aichach-Friedberg veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Demenz und Pflege Schwaben einen achtstündigen kostenlosen Kurs und unterstützt bei den Formalitäten. Er findet am Mittwoch, 10. April, von 9 bis 16.30 Uhr im Kreisgut in Aichach statt. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt. Die Anmeldung ist erforderlich bis zum 1. April per E-Mail an jessica.pehlke@lra-aic-fdb.de oder unter Telefon 08251/92-12 38.

Der Versicherungsschutz und die steuerliche Behandlung werden ebenfalls im Kurs für Pflegende angesprochen. Dieser Kurs ist nicht notwendig, wenn bereits eine Qualifikation als Pflegeperson vorliegt.

Wichtig ist, dass künftige „ehrenamtlich tätige Einzelpersonen“ nicht an eine Organisation angebunden sein sollen, sondern in eigener Verantwortung tätig sind. Konzipiert als klassische Nachbarschaftshilfe findet eine Vermittlung an pflegebedürftige Menschen durch Dritte nicht statt.

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