Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 19.10.2022 11:25

Das ist im Todesfall zu tun

Stirbt ein enger Vertrauter oder Angehöriger, ist dies ein schwerer Schlag. Um den Überblick über alle nun notwendigen Schritte zu bewahren, sollte man sich eine Liste schreiben und die Aufgaben, wenn möglich, unter den Angehörigen aufteilen.

Sollte die Person zuhause verstorben sein, muss zuallererst ein Arzt kontaktiert werden, der mit dem Ausstellen des Totenscheins den Tod offiziell bestätigt. Anschließend sollte man wichtige Unterlagen wie Geburts- und Heiratsurkunde und mögliche Vorsorgeverträge suchen. Dabei ist zu beachten, dass ein versiegeltes Testament nicht einfach geöffnet werden darf! Dieses ist beim Nachlassgericht einzureichen.

In den nächsten Tagen sollte ein Bestattungsinstitut ausgewählt und die damit verbundenen Entscheidungen wie beispielsweise die Art der Bestattung, das Grab, die Totenkleidung und die Trauerfeier getroffen werden, insofern diese nicht von der verstorbenen Person im Vorfeld selbst festgelegt wurden. Der Bestatter kann dabei einige Aufgaben übernehmen und beratend zur Seite stehen.

Ist der Einbezug der Kirche gewünscht, ist ein Pfarramt zu kontaktieren. Der Sterbefall ist beim Standesamt zu melden, sodass eine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann. Auch Krankenkasse, Versicherungen und Arbeitgeber müssen nach und nach informiert werden. Die Versorgung der Wohnung der verstorbenen Person ist nicht zu vergessen, besonders wenn dort Haustiere leben. Dazu zählt auch deren Räumung und Entscheidung über Erhalt oder Kündigung.

north