Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 09.06.2021 18:07

Haftstrafe für Ex-Chef der Lechstahlwerke?

Die Staatsanwaltschaft sah es nach zahlreichen Verhandlungstagen als erwiesen an, dass sich der 55-jährige ehemalige Lechstahlwerke-Geschäftsführer und der 45-jährige Geschäftsführer der Unternehmensgruppe, die die Aufträge des Stahlwerks laut Anklage unrechtmäßig erhalten hat, der Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr sowie der Untreue und Beihilfe zur Untreue schuldig gemacht haben. Daher forderte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe in Höhe von fünf Jahren und sechs Monaten für den 55-jährigen Angeklagten beziehungsweise von sechs Jahren und sechs Monaten für den 45-Jährigen und beantragte Haftbefehle für beide Männer.

Eine Freiheitsstrafe von drei Jahren forderte die Staatsanwaltschaft für den dritten Angeklagten, einen 58-jährigen Steuerberater des 55-Jährigen, über dessen Konto Bestechungsgelder geflossen sein sollen. Dessen Haftbefehl soll allerdings aufgehoben werden. Die drei Angeklagten sitzen seit über einem Jahr und drei Monaten in Untersuchungshaft.

Laut Verteidiger Klaus Rödl, der den ehemaligen technischen Geschäftsführer der Lechstahlwerke vertritt, sei sein Mandant wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit zu verurteilen, nicht jedoch wegen Bestechung und Untreue. Denn gemeinsam mit Stahlwerke-Chef Max Aicher habe er laut Rödl bereits im Jahr 2015 Überlegungen angestellt, wie möglichst effizient gearbeitet werden könne. Demnach habe man dann 2016 beschlossen, dass künftig auf weniger Dienstleister gesetzt werden soll. Man habe sich also bei der künftigen Auftragsvergabe für jene Subunternehmer entschieden, die bereits als zuverlässig und preiswert bekannt waren. Zu diesen Unternehmen gehörte auch die Firma des 45-jährigen Mitangeklagten.

Erst später habe der 55-Jährige mit diesem zusätzlich verhandelt, ob man nicht gemeinsam etwas aufbauen wolle. Schließlich sei ein Vertrag zwischen den Männern geschlossen worden, der dem 55-Jährigen eine Beteiligung an der Firma des 45-Jährigen zusicherte.

Daraus resultierende Gelder legt die Staatsanwaltschaft den Angeklagten als Bestechung aus. Wie Rödl ausführte, handle es sich aus Sicht der Verteidigung dabei aber keineswegs um Bestechungsgelder, da die Auftragsvergabe der Lechstahlwerke an das Unternehmen des 45-Jährigen längst festgestanden sei. Eine Beteiligung eines Stahlwerke-Geschäftsführers an der Firma eines Dienstleisters wollte man wohl dennoch nicht an die große Glocke hängen, da es durchaus ein „Geschmäckle” hätte. Verboten sei dies aber grundsätzlich nicht, so Rödl.

Wie sich im Zuge des Prozesses herausstellte, hat ein mittlerweile verstorbener Geschäftsführer eines Tochterunternehmens der Lechstahlwerke ein Konstrukt aus Bestechungen errichtet, das er seit Jahren betrieb, auch vor dem Zeitraum zwischen 2017 bis 2019, in dem die Staatsanwaltschaft den nun Angeklagten illegale Machenschaften vorwirft. Dieser Mann, den die Verteidigung als „Donald Duck” bezeichnet, soll laut Verteidiger Helmut Mörtl systematisch Subunternehmer mit Auftragen geködert haben, damit diese hohe Investitionen tätigen müssen, um ihnen dann das Messer auf die Brust zu setzen und sie zu erpressen. Entweder müssten sie monatlich Bestechungsgelder zahlen oder sie würden die Aufträge der Lechstahlwerke nicht mehr bekommen.

Bei dem Unternehmen des 45-jährigen Angeklagten handelte es sich um das größte der so beauftragten Subunternehmen, wodurch es dort auch am meisten Geld zu holen gegeben habe. Wie die anderen Dienstleister sei auch der Angeklagte auf die Aufträge des Stahlwerks angewiesen gewesen, da diese fast den kompletten Umsatz ausmachen.

Wie ein bereits in einem anderen Verfahren zu einer Bewährungsstrafe verurteilter 74-jähriger Unternehmer entschied sich auch der Angeklagte, zu bezahlen. Aus Existenzängsten, so die Verteidigung, und um die Arbeitsplätze der rund 400 Mitarbeiter zu sichern. „Die Firma war mein Leben”, sagte der 45-Jährige vor Gericht. Von den Vorwürfen der Untreue und der Steuerhinterziehung sei der Angeklagte laut seiner Verteidigung freizusprechen. Mörtl beantragte für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Denn er sei „nicht der Millionär, der mehr wollte, sondern der, der erpresst wurde.”

Klaus Rödl beantragte für seinen Mandanten, den 55-jährigen Ex-Geschäftsführer der Lechstahlwerke, hingegen aufgrund der rund 300 000 Euro hohen Bestechungsgelder, die über „Donald Duck” tatsächlich flossen, eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Da der Angeklagte schon mehr als die Hälfte dieser Zeit hinter Gittern verbracht habe, solle der Haftbefehl allerdings aufgehoben werden.

Für den angeklagten Steuerberater forderten dessen Verteidiger einen Freispruch, denn bei den getätigten Zahlungen über sein Kanzleikonto habe es sich nicht um Schmiergelder gehandelt, wie von der Staatsanwaltschaft dargestellt, sondern um Gewinnausschüttungen. Auch liege aus Sicht der Verteidigung keine leichtfertige Geldwäsche oder Steuerhinterziehung vor.

Das Urteil im Prozess wird voraussichtlich am 16. Juni erwartet. Dann wird sich herausstellen, ob der 55-Jährige und der 45-Jährige tatsächlich wie von der Staatsanwaltschaft gefordert eine Haftstrafe antreten müssen. Verteidiger fordern Aufhebung der Haftbefehle

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