Ein ganz wichtiges Anliegen war vor allem dem Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, dass keine guten Ackerlagen mit PV-Anlagen zugebaut werden. Das Amt nannte dabei die Ackerzahl - sie beschreibt die Qualität der Ackerfläche - von 52 im Landkreis Dachau, die nicht überschritten werden sollte. In einigen Fällen jedoch liegt der Durchschnitt doch etwas höher, was für den Gemeinderat aber bis 55 als noch tragbar angesehen wurde.Gemeinderat Josef Riedlberger (CSU) erklärte dazu, dass es wirklich wichtig sei, jede gute Ackerlage für die Bewirtschaftung freizuhalten. Gerade in der momentanen Krisensituation sei dies noch zu unterstreichen.Der Gemeinderat hielt auch weiter an dem im Frühjahr gefassten Beschluss fest, dass diese Sonderbaugebiete eine Geltungsdauer von 30 Jahren haben und sie danach wieder einer landwirtschaftliche Anschlussnutzung zugeführt werden müssen.Einzige Ausnahme bei den vorliegenden Anträgen war laut den Einwänden der Regierung von Oberbayern der Bereich der Anlage „Südlich von Lichtenberg”, da es sich hier um ein Vorranggebiet für Kies- und Sandabbau handelt. Dort kann erst eine PV-Anlage errichtet werden, wenn die Rohstoffausbeute abgeschlossen ist und das Gelände wieder aufgefüllt wurde.Im Einzelnen behandelt wurden die Sonderbauflächen für Freiflächenphotovoltaik-Anlagen „Südlich von Lichtenberg”, „Südöstlich von Kiemertshofen” und „Östlich von Pfaffenhofen”. Am Plan „Südlich von Arnberg” musste die Teilfläche um rund 3000 Quadratmetern zurückgenommen werden, damit sie weiter von Altowald und Altograben abrückt. Ebenso eine Kürzung um rund einen Hektar gab es beim Antrag „Südlich von Halmsried”. Dort kreuzt die Gasleitung das Vorhaben, die nicht in die Anlage integriert werden darf, und es müssen die Schutzstreifen erhalten bleiben. Außerdem verlaufen dort auch die Notverbundwasserleitung sowie eine 20 Kilovolt-Stromleitung, für die ohnehin besondere allgemeine Auflagen gelten.