Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 19.01.2022 17:22

Zu viele offene Fragen: Affinger Gemeinderat vertagt Beschluss zum Wasserpreis

Wie selbstverständlich   kommt das Wasser aus der Leitung. Doch der Aufwand dafür ist groß - und teuer. 	   	Foto: Heißerer (Foto: Heißerer)
Wie selbstverständlich kommt das Wasser aus der Leitung. Doch der Aufwand dafür ist groß - und teuer. Foto: Heißerer (Foto: Heißerer)
Wie selbstverständlich kommt das Wasser aus der Leitung. Doch der Aufwand dafür ist groß - und teuer. Foto: Heißerer (Foto: Heißerer)
Wie selbstverständlich kommt das Wasser aus der Leitung. Doch der Aufwand dafür ist groß - und teuer. Foto: Heißerer (Foto: Heißerer)
Wie selbstverständlich kommt das Wasser aus der Leitung. Doch der Aufwand dafür ist groß - und teuer. Foto: Heißerer (Foto: Heißerer)

Zum dritten Mal innerhalb von vier Monaten beschäftigte sich der Affinger Rat am Dienstagabend mit der Kalkulation der Wassergebühren. Nach den Berechnungen für den Zeitraum von 2017 bis 2024, die Tilman Reinhardt vom Büro Rödl und Partner vorstellte, müsste der Wasserpreis um 62 Cent auf 1,49 Euro steigen, gleichzeitig würde die Grundgebühr von 24 auf 36 Euro erhöht, dann könne die Wasserversorgung kostendeckend arbeiten, so der Experte. Das in den Jahren 2017 bis 2020 aufgelaufene Defizit von rund 260 000 Euro würde dann wieder hereingeholt. Sämtliche Investitionen in die Wasserversorgung würden in diesem Szenario aber über Beiträge eingenommen.

Doch auch das scheint nicht so einfach: Wie Verwaltungsleiter Bernhard Frank in der Sitzung betonte, brauche man für die Berechnung der Beiträge die Aufmaße der Grundstücke samt Bebauung. Diese Daten liegen aktuell aber nicht vor, weil „sie über Jahre hinweg wegen Personalmangel nicht erfasst wurden”, so Frank. Durch Wechsel in der Verwaltung sei viel Wissen verloren gegangen. Aktuell sei ein Mitarbeiter dabei, die fehlenden Daten der vergangenen drei Jahre aufzuarbeiten, das dauere aber.

Das wiederum wollte Rudi Fuchs (WG M-B) nicht gelten lassen: „Es kann nicht sein, dass man für die Nacherfassung von 400 Grundstücken ein Jahr braucht.” Außerdem störte er sich am Kalkulationszeitraum: „Warum liegt 2021 noch in der Zukunft, wenn es doch schon vorbei ist?”, wollte er wissen. Vor allem spare man so das Jahr 2025 aus, wenn mit dem Neubau des Hochbehälters der große Brocken komme. Entscheidungen würden in die Zukunft verschoben, der Bürger müsse wissen, was auf ihn zukommt. „Ich werde in der Form nicht zustimmen, das ist ein Feigenblatt”, so Fuchs.

Dieser Beschluss aber hat Folgen: Das Jahr 2017 fällt aus dem Berechnungszeitraum, das damals angefallene Defizit ist für die Gemeinde verloren. Außerdem muss für die Kalkulation die Jahresrechnung für 2021 fertig sein, die wollte die Verwaltung eigentlich erst nach dem Haushalt 2022 angehen. Zudem müssen die Grundstücks- und Geschossflächen zeitnah ermittelt werden. Und, darauf wies Bernhard Frank im Nachgang nocheinmal hin: Über Beiträge könne man Ausgaben für Dinge, die noch nicht in Betrieb sind, bereits im Vorfeld ansparen, über Gebühren nicht. Hier könne man allenfalls ein Defizit entstehen lassen, das man sich im Nachgang wieder zurückhole, und so die Beiträge niedriger halten. Franks Ziel ist es, das Wasserthema noch im ersten Halbjahr abzuschließen. Teils wirre Diskussion Gebühren fallen bei der Wasserversorgung beim Verbrauch an: Sprich, je mehr Wasser aus meiner Leitung kommt, desto höher sind die Kosten.

Beiträge müssen in der Regel nur einmal bezahlt werden, bei der Erschließung eines Grundstücks fallen die sogenannten Herstellungsbeiträge an. Um große Investitionen in die Wasserversorgung nicht nur auf den Verbrauch umzulegen, gibt es auch die Möglichkeit, sogenannte Verbesserungsbeiträge zu erheben. Diese Beiträge richten sich nach Grundstücks- und Gebäudegröße und sind vom Verbrauch unabhängig. Auch eine Mischkalkulation aus Gebühren und Beiträgen ist möglich.

Die Wasserversorgung muss kostendeckend arbeiten, die Gemeinde darf damit weder ein Minus erwirtschaften, noch Gewinn machen. vga

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